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ProzessLeverkusener besaß und versendete rund 300 Dateien mit Kinder- und Jugendpornografie

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.

Auf den Dateien war schwerer sexueller Missbrauch, vor allem an jungen Mädchen im Grundschulalter, zu sehen.

Ein 30-jähriger Leverkusener musste sich am vergangenen Mittwoch vor dem Amtsgericht Opladen verantworten. Ihm wurde der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischem Material vorgeworfen.  Bei einer Durchsuchung waren rund 300 Dateien auf dem Handy und den Festplatten des Angeklagten gefunden worden. Darauf zu sehen: schwerer sexueller Missbrauch, vor allem an jungen Mädchen im Grundschulalter, so die Staatsanwältin. Er soll sich diese Dateien beschafft haben und beispielsweise über Plattformen wie Facebook an eine Bekannte versendet haben, erläuterte sie weiter. Während des Verlesens der Anklageschrift, in der die Staatsanwältin auch auf die brutalen Inhalte der Dateien einging, zeigte der 30-Jährige keine Regung.

Durch seinen Verteidiger ließ der Angeklagte die Vorwürfe bestätigen. Der Tatzeitraum liege rund vier Jahre zurück, wo sich der Mann in einer ganz anderen Lebensphase befunden habe, so der Verteidiger. Mittlerweile sei er verlobt, seine Verlobte nahm als Zuschauerin an dem Prozess teil. Außerdem habe er im Jahr 2022 eine psychotherapeutische Behandlung begonnen, in dem er sich mit dem Thema beschäftige und auch versuche, sich in die Rolle der Opfer hineinzuversetzen. Der Angeklagte wisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht, was ihn damals zu dieser Tat getrieben habe, so der Verteidiger. Auf die Nachfrage des Richters, inwiefern Einschränkungen durch die Corona-Pandemie einen Anteil an der Tat gehabt haben, sagte der Angeklagte, es könne schon einen Zusammenhang geben, der Verteidiger schloss die Pandemie als Hauptgrund aber aus.

Die Beweismittel für die Tat sind noch vorhanden, der 30-jährige Leverkusener musste den Verzicht auf die Festplatten und das Handy bestätigen. Aufgrund eines „glaubhaften Geständnisses“ und der Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie die Übernahme der Gerichtskosten. Nach Forderung einer Milderung der Strafe durch den Verteidiger des Angeklagten setzte der Richter das Strafmaß auf 90-Tagessätze von je 60 Euro sowie die Übernahme der Gerichtskosten fest. Als Begründung nannte er, dass die Tat bereits weit zurückliege, der Angeklagte seit drei Jahren therapeutisch behandelt werde und vor Gericht einen „vollständig reinen Tisch“ gemacht habe.