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UrteilRaub in Leverkusen war nur ein Versuch

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Blick auf das Landgericht in Köln am 5. Januar 2026

Vor dem Kölner Landgericht ist am Montag der Prozess gegen einen Drogensüchtigen Kurden zu Ende gegangen.

Ein drogenabhängiger Kurde muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Außerdem droht ihm die Abschiebung. 

„Ich flehe Sie an: nicht so eine hohe Strafe!“ Gerade hatte die Staatsanwältin sechs Jahre und drei Monate Gefängnis für Mesut L. (Name geändert) gefordert. Der 24 Jahre alte Kurde hatte Ende August vorigen Jahres versucht, einer 85 Jahre alten Frau vor ihrem Haus auf der Pommernstraße den Rucksack zu entreißen. Dabei war das Opfer, das sich nach Kräften wehrte, zu Boden gegangen und leicht verletzt worden.

Den Rucksack bekam der junge Mann trotzdem nicht: Er wurde in die Flucht geschlagen, als ein Nachbar auf die Sache aufmerksam wurde. Seine Hoffnung, in der Tasche Geld zu finden, hätte sich ohnehin nicht erfüllt: In der waren nur Sportschuhe und ein verschwitztes Handtuch.

Eine „besonders niederträchtige Tat“

Für die Staatsanwältin war das dennoch kein versuchter, sondern ein vollendeter Raub. Und weil sich das Opfer des 24-Jährigen auf einen Rollator stützte, also „offensichtlich gebrechlich“ war, beurteilt die Anklagevertreterin die Tat auch als „besonders niederträchtig“. Der Strafrahmen für einen Raub mit Körperverletzung reicht von drei bis 15 Jahre. So kam sie auf gut sechs Jahre.

Für den Verteidiger war der Raub freilich nicht vollendet. Im Übrigen habe es sich um „eine Verzweiflungstat“ gehandelt: Sein Mandant, der seit nahezu einem Jahrzehnt harte Drogen konsumiert, habe irgendwie an Geld kommen wollen. Als er auf Widerstand seines Opfers stieß und sich außerdem der Nachbar einmischte, habe er seinen Plan sofort aufgegeben. Der Fluchtversuch auf dem Fahrrad endete schnell: Polizisten nahmen den jungen Mann fest.

Auf Widerstand stießen die Beamten da schon nicht mehr: „Ich habe mich festnehmen lassen“, betonte der Angeklagte in seinem letzten Wort, das in Tränen unterging.

Abschiebung ist verfügt

Es war allerdings nicht nur die drohende lange Haft, die Mesut L. so mitnahm am Montagnachmittag im Kölner Landgericht: sondern auch die inzwischen angeordnete Abschiebung. Das Ausländeramt hat seinen Asylantrag abgelehnt. Den hatte er nach seiner Flucht aus der Türkei über die Balkanroute gestellt, weil er von einem Gericht wegen „Terrorpropaganda“ verurteilt worden war: Er hatte Werbung für die PKK in den Sozialen Medien weiterverbreitet. Die siebenjährige Gefängnisstrafe war allerdings ausgesetzt worden.

Dafür hatte es später eine weitere Strafe wegen Drogenbesitzes gegeben. Denn seit seinem 16. Lebensjahr hatte der Sohn eines Brennstoffhändlers Methamphetamin konsumiert. Eine in Südosteuropa verbreitete Droge, die oft schwere Schäden nach sich zieht, weil sie meist stark verunreinigt ist. Das berichtete Wolfgang Schwachula. Der Bonner Psychologe hatte den Angeklagten begutachtet. Unter anderem, weil zu klären war, ob der junge Mann beim Überfall in Quettingen überhaupt zurechnungsfähig war.

Wohl schon, lautete die Antwort des Arztes. Als er allerdings ein paar Wochen zuvor an der Haltestelle Thielenbruch einen Straßenbahnfahrer attackierte und danach randalierte, war er wohl nicht zurechnungsfähig: Da hatte er auch gehörig Alkohol im Blut.

Für das Gericht spielte unter anderem eine Rolle, ob es überhaupt einen Sinn ergibt, den jungen Mann in Deutschland zu lassen. Für die Drogentherapie, die er gerne hätte, reichen seine Deutschkenntnisse bisher nicht aus. In der Untersuchungshaft konnten sich Fortschritte allerdings auch kaum einstellen: Im Gefängnis gibt es nur eine Stunde Deutschunterricht – pro Woche. 

Tatsächlich sehen die Richter keinen Sinn, den 24-Jährigen in eine Therapie zu schicken. Aber sie werten die Tat im vorigen August in Quettingen auch nur als versuchten Raub. Daraus ergibt sich eine Strafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten. Im Gefängnis muss Mesut L. aber auf jeden Fall bleiben: Weil die Abschiebung angeordnet ist, besteht hohe Fluchtgefahr.