Eine Rheindorfer Villa wird nach langer Prozessdauer eingezogen, im Mittelpunkt steht die Großfamilie Al Zein.
Rückblick 2025Gerichte stören Leverkusener Großfamilien

Die Rheindorfer Villa steht aktuell im Mittelpunkt der Berichterstattung um die Leverkusener Großfamilie.
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Demnächst dürfte es ein Immobilienangebot einer Villa in Leverkusen geben, das ein paarmal häufiger betrachtet werden dürfte als andere: Verkäufer ist der Staat, die Villa steht in Rheindorf an der Grieße. Und es wird interessant sein, wer sie kauft.
Fast genau drei Jahre nach der Urteilsverkündung gegen Familienmitglieder des Al-Zein-Clans bekam das Landgericht Düsseldorf die Bestätigung vom Bundesgerichtshof in Form eines Revisionsurteils, dass das Urteil und damit das darin festgeschriebene Vorhaben, dass die Rheindorfer Villa des kurdisch-libanesischen Clans einzuziehen sei, rechtens ist.
Villa in Rheindorf kann nun eingezogen werden
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kann jetzt daran gehen, die Rheindorfer Villa des kriminellen Clans einzuziehen. Das teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Julius Sterzel, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ im Dezember 2025 auf Anfrage mit. „Damit können wir die Immobilie entsprechend verwerten“, erklärte der Staatsanwalt, der in der auf das organisierte Verbrechen spezialisierten Düsseldorfer Strafverfolgungsbehörde (ZeOS) arbeitet.
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Fast sechs Monate hatte der Clanprozess gedauert, der wenige Tage vor Weihnachten 2022 mit einem Urteil endete. Der Clanchef, Badia Al Zein, heute um die 50 Jahre alt, muss demnach für sechs Jahre ins Gefängnis. Ihm konnte eine Geiselnahme zur Last gelegt werden. Seine Söhne, die der gebürtige Libanese in sein kriminelles Leben hineingezogen hatte, kommen mit wesentlich geringeren Strafen davon. Dem jüngsten Sohn Mohammed gehört die Villa, er bekam 2022 eine Bewährungsstrafe. Ob er in der Zwischenzeit straffällig geworden ist und seine Strafe antreten musste, ist unklar.
Wir haben ihn nicht nur festgenommen, sondern ihm auch sein Zuhause weggenommen.
Aber: Er konnte nicht beweisen, dass er seine Villa, die früher einem Rheindorfer Radiohändler gehört haben soll, mit sauberem Geld gekauft hatte. Ein eigenes Haus ist ein zentrales Element im Konstrukt des Sozialbetrugs, wie ihn Clanfamilien in Deutschland ausüben und wie das der Familie Al Zein nachgewiesen werden konnte: Der Hausbesitzer vermietet ganz offiziell Wohnraum an Familienmitglieder, die Sozialleistungen beziehen; das Jobcenter zahlt alles, auch die Nebenkosten. Es ist eine späte Bestätigung für Innenminister Herbert Reul. Der hatte gesagt: „Wir haben ihn (den Clanchef, d. Red.) nicht nur festgenommen, sondern ihm auch sein Zuhause weggenommen“. Der Satz wurde ihm wiederholt vor allem von Kräften aufs Butterbrot geschmiert, die den Staat für schwach erklären wollen und ihn so delegitimieren, weil die Al Zeins unbehelligt in Rheindorf wohnen blieben.
Dass ein Rechtsstaat nicht mal eben so eine Familie aus einem Haus schmeißt, nicht mal eine Clanfamilie, spielte keine Rolle. Auch Mitglieder der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie kennen den Trick mit dem Haus und den Mietzahlungen. Nachdem das Leverkusener Jobcenter 2024 die offenbar fadenscheinigen Mietverträge verworfen und die Mietzahlungen für das Haus in der Wiesdorfer Kaiserstraße eingestellt hatte, sollte es im Juni 2025 zwangsversteigert werden. Dieses Haus gehört einer GmbH aus Trier, deren Geschäftsführer sich jeder Kontaktaufnahme durch die Zeitung entzogen hatte.
Wenig verwunderlich war: Die Zwangsversteigerung des Hauses kam nicht zustande, irgendwer muss gezahlt haben. Durch die Untersuchung der Immobilie wurde aber öffentlich, dass viele Umbauten nicht genehmigt sind. Drei Betrüger von der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie bekamen in einem Prozess, der im April endete, erstaunlich harte Strafen, die über den Forderungen der Staatsanwaltschaft lagen: Für Sieben Jahre und drei Monate, sechs Jahre und neun Monate Jahre sowie vier Jahre und neun Monate müssen die Verwandten in Haft — natürlich erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist, und das kann dauern.

