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InfrastrukturgesetzTräger der Leverkusener Jugendhilfe fordern Anteil an Fördergeld

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Jugendliche am Lagerfeuer

Bei der „Langen Nacht der Jugendhäuser“ kamen in der ganzen Stadt viele Jugendliche zu Aktionen zusammen.

Einige Träger haben zusammen einen Antrag gestellt, dass Fördergeld für Bildung nicht an Jugendhäusern vorbeifließen darf.

Die Leverkusener Träger der offenen Jugendhilfe werden laut: Evangelische Kirche, Evangelische Jugend, der Kinder- und Jugendring, die Katholische Kirche sowie der BDKJ Leverkusen haben gemeinsam einen Antrag in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss eingebracht. Darin fordern sie, dass die Stadt ihre 78 Millionen Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz nicht an Jugendhäusern und Jugendtreffs vorbeifließen lässt.

Konkret fordern die Träger zweierlei: Erstens sollen Orte der Kinder- und Jugendarbeit ausdrücklich als Teil der Bildungsinfrastruktur anerkannt und bei der Planung berücksichtigt werden.

Zweitens soll der Rat der Stadt bekräftigen, dass mindestens 50 Prozent der Leverkusener Investitionsmittel in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur fließen – so, wie es auch auf Landesebene vorgesehen ist. Von den zehn Milliarden Euro, die NRW pauschal an die Kommunen weitergibt, sind fünf Milliarden für Bildungseinrichtungen gedacht. Darunter verstehen die Verbände nicht nur Kitas und Schulen, sondern auch Jugendhäuser, Jugendtreffs und die zugehörigen Veranstaltungen wie etwa Ferienaktionen.

Stärkeres gemeinsames Auftreten

Der Antrag ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die Jugendverbände sich in Zeiten knapper Kassen überkonfessionelle Grenzen hinweg um ihre Existenz sorgen. Erst im Dezember 2025 hatte sich das Netzwerk der Leverkusener Kinder- und Jugendeinrichtungen zum Verein „Jugendszene Leverkusen“ zusammengeschlossen – mit dem erklärten Ziel, die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt sichtbarer zu machen und gemeinsam der Stadt gegenüber stärker für ihre Interessen einzutreten.

Die freien Träger stehen in vielen Bereichen vor denselben Problemen wie viele städtische Schulen. In der Begründung des Antrags ist von einem „erheblichen Investitionsstau“ die Rede: fehlende Barrierefreiheit, unzureichende energetische Standards, zu wenig Platz. Die Träger verweisen in ihrer Argumentation auch auf die UN-Kinderrechtskonvention, das Baugesetzbuch und das Achte Sozialgesetzbuch – alles Regelwerke, die eine Beteiligung junger Menschen an Entscheidungen vorschreiben, die ihre Lebenswelt betreffen. Unterbleibe eine solche Prüfung, „besteht das Risiko ermessensfehlerhafter Entscheidungen“, heißt es im Antrag.

Die Verwaltung soll nun eine strukturierte Abfrage bei allen anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe durchführen, die Bedarfe auf Förderfähigkeit prüfen und dem Ausschuss vorlegen. Außerdem soll der Kinder- und Jugendhilfeausschuss künftig in alle Entscheidungen eingebunden werden, die der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zugeordnet werden – bevor abschließend entschieden wird. Denn in Zeiten eines Nothaushaltes ist klar: Die 78 Millionen Euro vom Land sind einer der wenigen Spielräume, die die Stadt in den nächsten zwölf Jahren hat.


Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss tagt am 16. April, 17 Uhr, öffentlich im Verwaltungsgebäude Goetheplatz.