Leverkusener Clan-ChefAnkläger halten Urteil für falsch – neuer Prozess droht

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Clan-Chef Michael G. (links) mit seinen Anwälten Markus Bündgens und Edip Resit. Das Urteil gegen ihn wird nun überprüft. 

  • Michael G., Kopf der Leverkusener Großfamilie, muss sich auf einen neuen Prozess einstellen.
  • Die Staatsanwaltschaft Köln hat Revision eingelegt.
  • Lesen Sie hier, warum das Urteil der 17. Großen Strafkammer die Ankläger nicht befriedigt.

Leverkusen – Bleibt es bei acht Jahren Haft für Michael G.? Das letzte Wort im zweiten Prozess gegen den Clan-Chef ist noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft Köln hat jetzt Revision eingelegt gegen das Urteil vom 22. November. An jenem Freitag hatte die 17. Große Strafkammer unter Vorsitz von Harald Helmes den Clan-Chef zu insgesamt acht Jahren Gefängnis verurteilt. Begründet wurde das Urteil gegen Michael G. indes hauptsächlich mit groß angelegtem Betrug in mehreren Fällen: So hatte der Leverkusener Clan-Chef einem Ehepaar aus Frechen mehr als 900.000 Euro abgenommen – binnen neun Monaten und mit immer neuen, abenteuerlichen Geschichten.

Der aus Sicht der Staatsanwaltschaft wichtigere Anklagepunkt Geldwäsche fand im Urteil dagegen kaum Niederschlag. Nur eine Wohnung auf der Hauptstraße wird eingezogen; die millionenschweren anderen Immobilien bleiben in der Familie. Dabei war an vielen der 30 Prozesstage vor dem Kölner Landgericht versucht worden, dem Clan-Chef nachzuweisen, dass diverse Immobilien einzig deshalb erworben wurden, um Geld aus Betrügereien zu waschen.

Offiziell ein armer Mann

Michael G., der sich seit Jahren als mittellos bezeichnet und dessen Familie – insofern folgerichtig – Sozialhilfe bezog, gehörte offiziell keines der Häuser und auch keine der Wohnungen, über die ein halbes Jahr lang vor Gericht immer wieder gesprochen wurde. Drei Wohnungen, davon eine in der Hauptstraße, hatte sein ältester Sohn gekauft, der in dem Prozess ebenfalls auf der Anklagebank saß.

Größere Gebäude erwarb ein Mann, der schon in zweiter Generation mit der Leverkusener Großfamilie geschäftlich verbunden ist. Der Mann aus Bergisch Gladbach war der zweite Hauptangeklagte im Prozess. Und immer wieder war Thema, woher der Helfer das Geld hatte für den Immobilienerwerb.

Geld spielte keine Rolle

Denn da ging es um große Summen: Ein Wohn- und Geschäftshaus in der Kölner Maybachstraße unweit des Mediaparks etwa ging nach längeren Verhandlungen nicht für die anfangs aufgerufenen 1,6 sondern gut zwei Millionen Euro über den Tisch. Der Makler hatte im Prozess sehr genau berichtet, dass es die Großfamilie war, die den eher unscheinbaren Bau unbedingt haben wollte. Koste es, was es wolle. 

Es war nur einer der vielen Hinweise darauf, dass es letztlich Michael G. war, der das Haus wollte und auch die nötigen Mittel für den Kauf bereit stellte. Damit lag auch auf der Hand, dass der Bergisch Gladbacher Bauunternehmer nicht viel mehr war als ein Strohmann.

Ihren Sitz an der von-Ketteler-Straße kann die Großfamilie trotz Geldwäsche-Verdachts vorerst behalten.

Ihren Sitz an der von-Ketteler-Straße kann die Großfamilie trotz Geldwäsche-Verdachts vorerst behalten.

Auch der Bürriger Familiensitz in der von-Ketteler-Straße war immer wieder Thema vor der 17. Großen Strafkammer. Der Bau war für viel Geld zumindest dem Augenschein nach luxuriös umgebaut worden. Michael G. bewohnte den früheren Schlecker-Markt im Erdgeschoss und die ehemaligen Lagerflächen: gut 200 Quadratmeter; auf einen früheren Nachbarn wirkte das Domizil wie ein „Palast“.

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Der Vorsitzende Richter hatte das Haus in seiner Urteilsbegründung zwar als „Geldwaschmaschine“ bezeichnet. Aber der  Spruch selbst hebt bei Michael G. auf die vielen Betrügereien ab, die im Prozess gegen den Clan-Chef  ebenfalls Gegenstand der Beweisaufnahme  waren. Deshalb wird auch nur eine kleine Wohnung eingezogen. Nicht viel in einem Prozess um millionenschwere Geldwäsche. „Das Urteil ist deutlich vom Antrag der Staatsanwaltschaft abgewichen“, bilanzierte  Behördensprecher René Seppi am Dienstag auf Anfrage. Deshalb geht die Anklagevertretung in Revision. 

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