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Leverkusener VerbraucherzentraleWarnung vor falschen Inkassobüros

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Eine Forderung im Briefkasten? Die Verbraucherzentrale warnt vor falschen Anschreiben.

Leverkusen – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor falschen Inkassoschreiben, die derzeit kursieren. Firmen wie die EU Forderungs AG, die Rigo Forderungs AG, die Rigova Forderungs AG oder die Köln Euroinkasso AG mahnten in Briefen rund 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo. Es werde mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen gedroht: „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten“, rät die Verbraucherzentrale NRW in Leverkusen.

Solche Schreiben fielen häufig schon durch Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll, fehlende Pflichtangaben oder die Drohung heftiger Konsequenzen auf. Ein seriöses Inkassounternehmen kommuniziere hingegen transparent, so müsse klar sein, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat, müssen Vertragsgegenstand sowie Datum des Vertragsschlusses konkret benannt und mögliche Zinsen und Inkassokosten nachvollziehbar aufgeführt sein.

Fristen sind angemessen

Zudem werde eine angemessene Frist zur Begleichung der Forderungen gesetzt. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt der interaktive Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW. Außerdem kann man kostenfrei im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen, ob dort ein Inkassobüro wie vorgeschrieben registriert ist. Generell gelte: Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte zunächst nachsehen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und mit der Zahlung in Verzug ist.

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Hat man einen Vertrag abgeschlossen, aber pünktlich bezahlt, sollte den Forderungen schriftlich widersprochen und dies per Einwurfeinschreiben verschickt werden. Liegt ein Betrugsfall auf der Hand, brauche man nicht zu reagieren und könne stattdessen direkt Anzeige erstatten. In puncto Zahlungsverzug sei zu beachten, das der auch ohne vorheriges Mahnschreiben entstehen kann, sondern auch wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart wurde. Der Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.

Ist eine Forderung berechtigt, muss dennoch noch lange nicht die Höhe der Forderung gerechtfertigt sein. So gehörten Kontoführungskosten zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und seien bereits über die Inkassogebühr abgedeckt. Ausführliche Informationen zum Thema, Musterbriefe und Tipps, wie man unseriöse Inkassobriefe erkennt, finden sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale. (dre)