Räuberische ErpressungWichtige Zeugen haben „keinen Bock“ auf Prozessteilnahme

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Amtsgericht Leverkusen Opladen Archiv1

Im Opladener Amtsgericht (Archivbild)

Leverkusen – Räuberische Erpressung, körperliche Misshandlung und unrechtmäßige Bereicherung – das wird Denniz A. (alle Namen geändert) vorgeworfen. Was genau in der Nacht des 23. August 2020 in der Manforter Leipzigstraße geschehen ist, dass sollten die drei Geschädigten als Zeugen am Mittwoch vor dem Opladener Amtsgericht erzählen. Allerdings war nur einer aufgetaucht. Und der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen.

Angriff auf dem Heimweg

Die Anklageschrift erzählt das so: Zwei junge Männer gingen von einem Gartenfest nach Hause und wurden nach einigen hundert Metern von einem Mann wild beschimpft, sie seien zu laut gewesen. Der Angreifer habe einen der Männer ins Gesicht geschlagen und beide aufgefordert, ihn dahin zu bringen, wo der Lärm hergekommen sei. Das taten sie, wo ihnen Julian T. aufmachte, der als Zeuge vor dem Schöffengericht erschienen war. „Ich war gerade beim Aufräumen und konnte mir nicht erklären, worum es geht, es war ja gar nicht laut“, sagt der heute 18-Jährige. Als er zur Klärung ein paar Schritte aus der Tür trat „hatte ich plötzlich eine Faust im Gesicht“.

Keine kluge Entscheidung

Der Fremde habe sie dann aufgefordert, mitzukommen. Dem zu folgen, sei im Nachhinein wohl keine so kluge Entscheidung gewesen, sagt der Zeuge. „Wir dachten, wir machen besser, was er sagt, bevor noch mehr passiert.“ Der Mann habe sie dann weiter beschimpft, sie seien zu laut gewesen und dass er Leute anrufen und mit denen zu ihnen nach Hause kommen würde. Laut Anklageschrift habe er dann von allen Dreien je 100 Euro gefordert, bevor er allen erlaubte, nach Hause zu gehen. An diese Forderung konnte sich der Zeuge nicht mehr so genau erinnern, wohl aber daran, dass seine beiden Freunde dann Richtung Wiesdorf abzogen, während er, begleitet von dem Unbekannten, nach Hause ging.

Mann fordert Geld

Dort habe der Mann ihn aufgefordert, zu zahlen. Auch hier gehen die Angaben auseinander: Der Zeuge berichte, er habe ihm auf einem Schlag 200 Euro gebracht, „weil ich Angst hatte, dass er sonst zurück kommt und mir oder meiner Familie etwas antut“. Laut Anklageschrift hatte er zunächst 100 Euro geholt, womit der Angreifer aber nicht zufrieden war, und sei dann nochmal mit weiteren 95 Euro zurück gekommen. Dann sei der Mann gegangen.

Unterschiedliche Angaben

Julian T. habe sich fünf Minuten hingesetzt, um das Geschehene zu verarbeiten, und dann die Polizei gerufen, mittlerweile war es nach drei Uhr nachts. Später habe er den Angreifer auf polizeilichen Fahndungsfoto als Denniz A. identifiziert. Auch im Gerichtssaal ist er sich sicher, dass ihm der richtige Mann gegenüber sitzt, sagt der 18-Jährige. Allerdings gibt es Ungereimtheiten: Vor Gericht beschreibt er den Angreifer als etwa 1,95 groß, kräftig gebaut und mit südländisches Aussehen. Was eine exakte Beschreibung des Mannes ist, der ihm gegenüber sitzt. A. ist 25 Jahre alt und deutscher Staatsbürger mit türkischen Wurzeln. Allerdings hatte T. bei der Polizei laut Protokoll gesagt, der Angreifer sei 1,75 bis 1,80 groß gewesen und habe deutsch ausgesehen. Das mit der Größe könne er sich nicht erklären, sagt der Zeuge, der Angreifer sei definitiv deutlich größer als er mit seinen 1,73 Metern gewesen. Ob der Mann irgendwie beeinträchtigt gewesen gewirkt habe, will die Verteidigerin wissen. „Er war sehr aggressiv, er hat bestimmt von irgendwas zu viel genommen“, sagt der Zeuge. Ob nun Drogen oder Alkohol – darauf könne er sich nicht festlegen.

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Nun wäre es hilfreich zu erfahren, ob auch die anderen beiden jungen Männer A. als Täter identifizieren können. Und zu hören, warum sie nicht die Polizei gerufen haben, als sie sahen, dass der Angreifer ihren Freund weiter verfolgte. Zu erreichen waren beide am Mittwoch nicht. „Sie haben schon anklingen lassen, dass sie keinen Bock darauf haben“, sagt T. Das wird ihnen teuer zu stehen kommen: 150 Euro Geldstrafe pro Person verhängte der Richter, zur nun notwendigen Fortsetzung des Prozesses am 22. Juli werden sie von der Polizei abgeholt.

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