Rückblick 2020Angeklagter im Prozess um Myrnas Tod mit Lkw-Foto auf Facebook

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Ein Ghostbike erinnert an Myrna.

Ein Ghostbike erinnert an Myrna.

  • Wir blicken auf das Jahr 2020 zurück. Welche Themen haben die Leverkusener am meisten bewegt?
  • In Erinnerung bleiben wird sicherlich der Prozess um den 29-jährigen Lkw-Fahrer, der die elfjährige Myrna überfahren hatte. Im August kam das Urteil, der Prozess hielt noch einige Überraschungen bereit.

Leverkusen – Er hat ihre Tochter überfahren – und sich danach nie bei den Eltern gemeldet, kein Wort der Entschuldigung. Das hatte die Mutter der getöteten Myrna besonders aufgebracht. Am 21. August wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Opladen behandelt.

Der Angeklagte, ein 29-Jähriger, der im Oktober 2019 die Elfjährige auf ihrem Weg zur Schule auf der Elisabeth-Langgässer-Straße überfahren hatte, brachte vor Gericht eine Entschuldigung hervor. Allerdings ohne besonderen Nachdruck. „Die ist bei uns nicht angekommen“, hatte Myrnas Mutter gesagt.

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Die Eltern nahmen dem Angeklagten seine Reue nicht richtig ab. Vor Gericht wies der Vater darauf hin, dass sich der Angeklagte auf Facebook mit seinem Lkw präsentiert, das Fahrzeug als Profilbild eingerichtet hat. Der 29-Jährige wiegelte ab: Das sei eine Anfrage seines Chefs gewesen, zu Werbezwecken sollten alle Lkw-Fahrer ein Foto des Fahrzeugs posten. Welcher Chef würde denn nicht verstehen, dass man sich in so einer Situation davon ausnimmt, fragte Myrnas Vater.

Ein weiteres Foto auf dem Facebookprofil zeigt den Angeklagten innerhalb einer Gruppe, mit einem tiefergelegten Auto.

Zeit nicht genügend genutzt

14 Sekunden wartete der Angeklagte an jenem Freitag an der Tankstellenausfahrt an der roten Ampel. Er hatte sich einen Kaffee geholt und wollte danach weiter. 14 Sekunden, die er nicht genügend genutzt hat, um sich zu vergewissern, dass der Weg vor ihm frei war. So sah es das Gericht.

Bitter ist auch, dass nur eine halbe Sekunde Myrna gereicht hätte: Dann wäre sie am Lkw vorbeigewesen, ergab ein Verkehrsgutachten.

Das Urteil im August: Der 29-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung aussetzt wurde. Darüber hinaus darf der Angeklagte sechs Monate lang keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen führen. Auch eine Geldstrafe muss er hinnehmen: 2400 Euro wird er an das Kinderhospiz Düsseldorf zahlen.

Der 29-Jährige nahm das Urteil im Gerichtssaal in Opladen hin. Zuvor hatte er erklärt, er wolle sich beruflich umorientieren und in Zukunft nicht mehr Lkw fahren.

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