Für Discounter, gegen „Vergnügungsstätten“Neue Regeln für die Opladener Schusterinsel

Discounter gehören nicht in ein Mischgebiet. Deshalb soll der Bebauungsplan für die Schusterinsel geändert werden.
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Leverkusen – Die Stadt Leverkusen muss beim Bebauungsplan Nr. 76/II „Schusterinsel“ nachjustieren. Wie im Umweltausschuss am Donnerstagabend debattiert, ist der in die Jahre gekommene B-Plan (er besteht seit 1989) „fehlerhaft, bedarf Korrekturen und soll daher überplant werden“, heißt es in der Vorlage.
Ein Punkt ist der Bereich südlich der Bonner Straße. Bisher ist er im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Doch befinden sich hier mit Rewe und Lidl zwei großflächige Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die nach aktueller Rechtsprechung in einem Mischgebiet nicht zulässig seien, heißt es.
Um das wieder geradezubiegen, haben die Mitglieder des Umweltausschusses (bis auf Benedikt Rees von der Klimaliste) dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, einen neuen Bebauungsplan mit der Nummer 242/II „Opladen – zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ aufzustellen. Anstatt der festgelegten Mischgebiete werden, sofern der Antrag am Montagabend im Stadtplanungs-und Bauausschuss final genehmigt wird, Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel dargestellt.
Vergnügungsstättenkonzept besser steuern
Ein weiterer Vorteil des neuen B-Plans soll sein, dass die Stadt das Vergnügungsstättenkonzept in dem Bereich besser steuern kann. Mit dem 2018 beschlossenen Konzept sollen unter anderem „Trading-Down“-Effekte verhindert werden. Sprich, dass, wenn sich einmal Geschäfte ansiedeln, die unter das Konzept fallen (wie Wettbüros beispielsweise), ein Teufelskreis in Gang gesetzt wird, an dessen Ende Leerstände, ausbleibende Kundschaft und ein Funktionsverlust der Innenstädte stehen könnten.
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„Im Opladener Zentrum existiert bereits eine signifikante Anzahl von Vergnügungsstätten mit einer hohen Tendenz zur Verstetigung beziehungsweise Expansion. Ein Übergreifen auf das benachbarte Gewerbegebiet Schusterinsel kann nicht ausgeschlossen werden, da Vergnügungsstätten auch dort ausnahmsweise zulässig sind“, steht in der Vorlage des Baudezernats. Mit dem neuen B-Plan soll ein „partieller Ausschluss der unterschiedlichen Betriebsformen aus den Bereichen Freizeit, Erotik und Glücksspiel im Plangebiet, speziell im Gewerbegebiet Schusterinsel“ erreicht werden.
Weiterhin soll mit den Änderungen Wohnbebauung im Bereich der Düsseldorfer Straße möglich gemacht werden, die zurzeit (da als Gewerbegebiet ausgewiesen) nicht ohne Weiteres möglich sei.
„Die Grünflächen werden nicht angegangen“, versicherte Oliver Ahrendt von der Abteilung Städtebauliche Planung als Reaktion auf Sorge um das Wupperufer. Im Gegenteil: Würde ein neuer Bebauungsplan aufgesetzt, würden „deutlich strengere Umweltschutzvorschriften als früher“ angewandt. Mit diesem Argument warb er um die Zustimmung des Ausschusses.
Am Montag entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen in seiner Sitzung um 17 Uhr im Ratssaal.