Schlebuscher FußgängerzoneObst ersteigert den „Apfelbaum“

Der „Apfelbaum“ soll auch in Zukunft wieder eine Gaststätte beherbergen.
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Leverkusen – Schnell stand bei der Zwangsversteigerung im Amtsgericht Opladen am Donnerstagmorgen fest, dass das Objekt Bergische Landstraße 46, in dessen Erdgeschoss sich bis April vergangenen Jahres die Gaststätte „Apfelbaum“ befand, bei diesem Verhandlungstermin definitiv einen neuen Besitzer finden würde. Gleich das erste abgegebene Gebot für das Wohn- und Geschäftshaus lag nicht nur deutlich über den mindestens geforderten 72 500 Euro, sondern mit 241 500 Euro auch um 500 Euro höher als die Grenze, bis zu der gegen die Versteigerung Widerspruch hätte eingelegt werden können.
Es entwickelte sich ein munterer Bieterwettstreit zwischen fünf Interessenten, der nach etwas über einer halben Stunde bei 355.000 Euro endete. Nicht nur das erste, sondern auch das letzte Gebot kam dabei von Joachim Obst. Dessen Sohn betreibt – ebenfalls an der Bergischen Landstraße – einen Getränkemarkt.
Laut Gutachten beläuft sich der Verkehrswert der derzeit von fünf Personen bewohnten Immobilie in der Schlebuscher Fußgängerzone auf 345.000 Euro. Neben der Gaststätte im Erdgeschoss gibt es in dem Gebäude vier Wohnungen, die zwischen 45 und 58 Quadratmeter groß sind. Das Objekt mit knapp 350 Quadratmeter Nutzfläche steht auf einem 170 Quadratmeter großen Grundstück.
Der neue Eigentümer wird sich nun um einen Mieter für die leerstehende Wohnung im zweiten Obergeschoss bemühen müssen. Die anderen drei Wohnungen sind allesamt unbefristet vermietet. Auch eine Schenke soll in das Gebäude zurückkehren: „Wir werden jetzt alles ein wenig aufhübschen und dann soll im Erdgeschoss wieder eine Gaststätte eröffnen, die von meinem Sohn beliefert wird“, erklärte Obst unmittelbar nach dem Erwerb der Immobilie. Verschönerungsmaßnahmen werden zweifelsohne nötig sein, denn die Gastwirtschaft wird ohne Inventar übernommen. Außerdem werden vor einer Neueröffnung noch einige Behördengänge zu erledigen sein: Vor der Verhandlung wurde nämlich noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass an den Erwerb des Gebäudes keine Rechte wie eine Schenkgenehmigung gekoppelt sind. Auch beim Brandschutz wird nachgebessert werden müssen. Ein Weilchen wird es demnach noch dauern, bis die Schlebuscher im ehemaligen „Apfelbaum“ wieder klönen und frisch gezapftes Kölsch trinken können.