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Schmerzen nach OPLeverkusener Rentner scheitert an Klage gegen Kölner Uniklinik

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Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Leverkusen – Ein Leverkusener Rentner ist mit einer Arzthaftungsklage gegen die Kölner Uniklinik vor dem Landgericht gescheitert. Die 25. Zivilkammer wies die vor zwei Jahren erhobene Klage des 68-jährigen Manforters jetzt als unbegründet zurück, womit der Rentner bei einem Streitwert in Höhe von 50.000 Euro auch für die Kosten des Verfahrens, des Gutachters und der beteiligten Rechtsanwälte aufkommen muss. Er kann gegen dieses Urteil allerdings Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen.

Der Mann war Anfang Februar 2011 wegen Bandscheibenproblemen in die Uniklinik gegangen und hatte um eine schmerzstillende Spritze nach dem SSPDA-Verfahren (Single Shot Peridural Analgesia) gebeten, das als ein vor allem für ältere Menschen risikoarmes Mittel gegen Schmerzen gilt. Statt zu der Spritze rieten die Ärzte ihm aber zu einer angeblich nur 20 bis 30 Minuten dauernden „Routineoperation“, für die die Gelegenheit an jenem Samstag gerade besonders günstig gewesen sei.Der Patient willigte schließlich ein und wurde vier Tage später beschwerdefrei aus der Klinik entlassen. Keine zwei Wochen später kehrten die Schmerzen nach einem erneuten Bandscheibenvorfall allerdings zurück, und wieder empfahlen die Universitätsärzte eine Operation statt der SSPDA-Spritze. Alle Sorgen und Zweifel, führte der Rentner in seiner Klageschrift an, seien von den Orthopäden beiseitegewischt worden.

Unter anderem habe er einen offenbar vertauschten Fragebogen ausfüllen sollen, auf dem der Name und die Daten einer Mitpatientin gestanden habe. „Im Türrahmen“ habe er eine  Blanko-Einverständniserklärung  unterschrieben.

25.000 Euro gefordert

Nach der OP sei es ihm sehr schlecht gegangen, und man habe ihm mitgeteilt, dass etwa 20 Prozent des Gallertkerns in den Wirbelkanal eingedrungen seien und er ein weiteres Mal operiert werden müsse. Auch dieser Eingriff habe aber keine Besserung gebracht. Stattdessen leide er bis heute unter starken Schmerzen und erheblichen Einschränkungen der Beweglichkeit, sodass er kaum mehr gehen oder längere Zeit sitzen könne. Mit seiner Klage forderte der Manforter deshalb, dass die Uniklinik ihm alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen und mindestens 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen solle.

Die Kammer lehnte diese Forderungen jetzt vor allem mit Hinweis auf ein von ihr eingeholtes Sachverständigengutachten ab. Demnach war eine Besserung des Bandscheibenvorfalls durch eine Spritze nicht zu erwarten und die Operation das Mittel der Wahl, das auch der Gutachter dem Rentner empfohlen hätte. Und dies gelte auch für den Fall, dass der Patient sich womöglich nicht hinreichend über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt gefühlt habe.

Aktenzeichen: 25 O 281/14