SupermarktKaufland will alten Edeka in Küppersteg ausbauen – Stadt Leverkusen bremst Pläne

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Der Betonbau des ehemaligen Edeka-Marktes in Küppersteg hinter Bauzäunen

Der abgesperrte Bau des früheren Edeka-Marktes im Gewerbegebiet Küppersteg an der Adolf-Kaschny-Straße.

Das Gewerbegebiet zwischen Europaring und Robert-Blum-Straße soll planungsrechtlich gründlicher geregelt werden.

Im Gewerbegebiet im nördlichen Küppersteg, zwischen Europaring und Robert-Blum-Straße rund um die Karl-Ulitzka-Straße, sollte eigentlich alles korrekt geregelt sein, sollte man meinen. Nun hat der Planungsausschuss des Rates einstimmig die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für diesen Bereich beschlossen, denn einige Dinge sind dort baurechtlich nur unzureichend geregelt. Das ergab sich, als zwei Bauvoranfragen aus dem Einzelhandel bei der Stadtverwaltung eingingen.

Dabei ging es unter anderem um einen Erweiterungsbau für den früheren Super-2000- und dann Edeka-Markt nahe dem Europaring an der Adolf-Kaschny-Straße. Der Edeka-Markt hatte im November 2021 geschlossen, das Gebäude wurde an die Handelskette Kaufland verkauft. Das abgeriegelte Gebäude steht seither leer, die davor befindliche Tankstelle wurde inzwischen abgerissen, das gesamte Gelände ist von einem Bauzaun umgeben.

Bedenken gegen Vergrößerung

Nun besteht der Wunsch, den großflächigen Supermarkt weiter zu vergrößern, wogegen Leverkusens Stadtplaner Bedenken haben. Zwar sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe bestehen bleiben. Doch sollen gemäß dem Einzelhandelskonzept der Stadt Leverkusen die zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirkszentrum Opladen und in den Nahversorgungszentren in Küppersteg und Bürrig nicht durch solche Konkurrenz weiter geschwächt werden.

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Es gehe nicht darum, einen Supermarkt an dieser Stelle zu verhindern, auch habe der Erwerber des bisherigen Edeka-Geländes fest mit einer Erweiterungsmöglichkeit kalkuliert, die man nicht ganz verweigern wolle, stellte Planungsamtsleiter Stefan Karl im Stadtentwicklungsausschuss klar. Doch müsse auch die gesetzliche geltende Obergrenze für Einzelhandelsflächen in Gewerbegebieten eingehalten werden. 

Ebenso werden Vergnügungsstätten in diesem Bereich weiterhin über einen Bestandsschutz hinaus nicht verhindert werden. Allerdings soll es auch in diesem Bereich neue Festsetzungen auf der Basis des städtischen Vergnügungsstättenkonzeptes geben. Bis das Bebauungsplanverfahren mit all seinen Elementen der Bürgerbeteiligung abgeschlossen sein wird, gilt eine Veränderungssperre in diesem Bereich und Baugesuche werden zurückgestellt. Auf einen neuen Supermarkt am Europaring kann also noch ein paar Jahre gewartet werden.

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