SteuerbetrugWie der Opladener Trockenbauer für den Millionenschaden aufkommen könnte

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Eingang des Kölner Land- und Amtsgerichts.

Nächste Woche dürfte im Kölner Landgericht das Urteil gegen den Inhaber eines Trockenbau-Unternehmens aus Opladen fallen.

Ob es nun zwei Millionen sind oder weniger: Längst steht vor Gericht die Frage im Raum, wie der Bauunternehmer die nicht abgeführten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen könnte.

Es gibt da ein Haus, das der Fachmann für Trockenbau mit seinem Bruder grundsaniert und entsprechend im Wert gesteigert hat. Welcher das ist, wird kommende Woche erörtert. Längst fragt sich die 12. Große Strafkammer und mit ihr der Vorsitzende Hans-Wilhelm Oymann, wie der Beschuldigte den finanziellen Schaden für die Allgemeinheit wiedergutmachen könnte. In der Anklage ist von rund 1,3 Millionen Euro nicht abgeführten Sozialabgaben die Rede und von 955.000 Euro Steuern.

Angeklagter Handwerker: Das Bauunternehmen hat überlebt

Die Beträge waren vom ersten Prozesstag an strittig. Auch am Mittwoch ging es noch einmal darum, wie die Behörden die Zahlen ermittelt haben. Die bei der Razzia im November 2020 vom Zoll konfiszierten Unterlagen taugen nach Angaben des Unternehmers mit nordmazedonischen Wurzeln nicht als Grundlage. Die Stundenlisten seien nur pro forma und parallel geführt worden. Seine Leute habe er nach Quadratmeter Trockenbauwand oder -decke bezahlt. Ein branchenübliches Verfahren – das haben auch sämtliche Zeugen aus dem Umfeld des Unternehmers so bestätigt. 

Trotzdem muss man von einem ganz erheblichen Schaden ausgehen. Wie könnte er beseitigt werden, wenigstens zum Teil? Die Chancen stehen an sich recht gut: Das Opladener Baugeschäft hat die Razzia ebenso überstanden wie die kurze Inhaftierung des Eigentümers im Winter 2020. Inzwischen hat der heute 39-Jährige einen Bauleiter eingestellt – und natürlich liefen sämtliche Aufträge korrekt durch die Bücher, hat der Beschuldigte während des Prozesses vor dem Kölner Landgericht versichert. Die Auftragslage sei gut; im Moment wickle sein Unternehmen ein Großprojekt ab, das es mindestens noch zwei Jahre auslaste, ergänzt am Mittwoch Markus Bündgens, sein Verteidiger.  

Der Anwalt bringt von sich aus auch das Haus seines Mandanten ins Spiel. Man könnte es verkaufen oder beleihen und dieses Geld dem Finanzamt, der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung zur Verfügung stellen. Welche Beträge da möglich sind, soll nächsten Dienstag vor Gericht erörtert werden. Der Bauunternehmer hat den Wert seiner Immobilie schätzen lassen. 

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