Streit um Radarfalle in LeverkusenWenn Tempo 30 auch ohne Schilder gelten soll

Sabrina Hubrich auf der Robert-Blum-Straße, die zwischendurch nicht 30-Zone war.
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Leverkusen – Wenn ein Schild abgehängt wird, gilt es nicht mehr. Das dachten Sabrina und Nikolas Hubrich. Bisher jedenfalls. Gerade versucht allerdings die Polizei, das Ehepaar eines Besseren zu belehren. Sie lehnt den Einspruch von Sabrina Hubrich gegen eine Verwarnung wegen zu schnellen Fahrens ab. Das versteht weder sie noch ihr Mann.
Was war passiert? Am Morgen des 30. November, einem Montag, biegt Sabrina Hubrich mit ihrem Auto vom Pappelweg auf die Robert-Blum-Straße ein. Dort war seit Monaten eine Baustelle, die Autos konnten die Straße eine Zeit lang nur in einer Richtung befahren. Und – das ist wichtig: Das sonst dort gültige Tempolimit von 30 Stundenkilometer galt nicht – jedenfalls hatte die Baufirma die entsprechenden Schilder abgeschraubt. So war es auch in dem Bereich kurz vor der Brücke über die Autobahn, in den Sabrina Hubrich an jenem Montagmorgen einbog. Und von der Polizei geblitzt wurde, weil sie schneller fuhr als 30. Das Verwarnungsgeld von 25 Euro kassierten die Beamten gleich ab – die „Temposünderin“, wie es die Polizei sieht, hatte die Kreditkarte dabei.

Der Zahlungsbeleg über 25 Euro
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Recht bald aber kamen ihr und ihrem Mann doch Zweifel: Kann es eine Tempobeschränkung geben, wenn es gar kein Schild gibt? Nein, finden beide. Doch die Polizei sieht es anders: Weil auf der Robert-Blum-Straße schon lange Tempo 30 gilt und eine Straßenecke weiter auch an jenem Montagmorgen ein Schild nicht abgehängt war, sei die Verwarnung für zu schnelles Fahren korrekt.
Außerdem: „Die Petentin wohnt im unmittelbaren Nahbereich; ihr ist zu unterstellen, dass sie dieses seit Jahren bestehende Streckengebot wegen der Grundschule, Altenheim etc. bestens kennt“, heißt es in einer Erwiderung auf den Hubrich-Einspruch, der dem „Leverkusener Anzeiger“ vorliegt. Das Fazit der Polizei: „Die amtliche Geschwindigkeitsmessung war ordnungsgemäß durchgeführt.“
Originelle Argumente der Polizei
Im Hause Hubrich findet man das allerdings immer noch nicht. Erst recht nicht mit dieser Argumentation. „Das würde ja bedeuten, dass für Geschwindigkeitsbeschränkungen so etwas wie ein Gewohnheitsrecht gilt“, sagt Nikolas Hubrich. Nur, weil die Robert-Blum-Straße sonst eine 30-Zone ist, gilt das auch, wenn die entsprechenden Schilder gar nicht da sind. Die Straßenverkehrsordnung erkläre doch eindeutig, von wo bis wo Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.
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Würde nach dem Prinzip der Gewohnheit verfahren, „hätte ich dann auch während der Baustellenzeit entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren dürfen, weil ich es seit Jahren so kenne“, fragt Nikolas Hubrich ein bisschen spitzfindig und fordert: „Überdenken Sie bitte nochmals Ihre Ansichten und bewegen wir uns doch bitte im Rahmen der Gesetze.“ Bisher ist Ersteres aber noch nicht passiert. Sabrina und Nikolas Hubrich werden sich weiter mit der Polizei streiten über die Radarfalle in der Tempo-30-Zone, die an diesem Tag keine war, wenn auch nur vorübergehend.