Tod auf A1 in LeverkusenFahrer eines Kleintransporters fuhr zu dicht auf – Bußgeld

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Stau Autobahn 1, Höhe Altenberger Straße

Die Autobahn 1 mit dem Mittelstreifen: Bei tödlichen Autobahnunfällen gibt es meist lange Staus, weil die Polizei besonders genau die Ursache ermittelt. (Symbolbild)

Ein Autofahrer konnte nicht bremsen, weil er von einem Kleintransporter geschoben wurde, der viel zu dicht aufgefahren war. Die Folge: ein Toter.

Die Meldung am 10. September 2021 war kurz, die juristische Aufarbeitung dauerte bis jetzt: Ein Mann war – das ist wohl unstrittig – in Selbstmordabsicht in Alkenrath von einer der Brücken die Böschung herunter auf die Autobahn 1 gelaufen. Sein Fahrrad hatte er oben stehen lassen. Zunächst war er auf die rechte Spur gelaufen, gibt der zuständige Amtsrichter auf Nachfrage die Erkenntnisse der Ermittlung nach Aktenlage wieder.

Er rennt vor einen Lastwagen, der bremst zwar, streift den Mann allerdings, sodass er hinfällt. Der Lastwagenfahrer hält an und sieht im Rückspiegel, was dann geschieht: Der Mann rappelt sich wieder hoch, er läuft über die Autobahn und überklettert den Mittelstreifen, der bei neueren Autobahnen aus einem Schotter- oder Grünstreifen zwischen zwei Betonschrammwänden besteht.

Opfer warf sich vor ein Auto

Auf der anderen Fahrbahn, Richtung Dortmund, wirft er sich vor einen schnell fahrenden Audi, dessen Fahrer aber offenbar hellwach und geistesgegenwärtig sofort bremst. Der lebensmüde Mann kam dennoch zu Tode. Denn hinter dem Audi fuhr in zu dichtem Abstand ein Kleintransporter, der nicht rechtzeitig bremste, in das Heck des Audi prallte und das bremsende Fahrzeug so gegen den Mann auf der Fahrbahn schob. Wegen der Unfallaufnahme wurde die Autobahn gesperrt, lange Staus waren die Folge.

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Ein Sachverständiger stellte damals fest, dass der Audi den tödlichen Unfall durch die Bremsung noch hätte verhindern können. Der Kleintransporter soll aber nur ein Zehntel des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Audi eingehalten haben.

Der Fahrer des Kleintransporters erschien nicht zu einem ersten Gerichtstermin, daraufhin erließ der Richter gegen den Schuldigen einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 4500 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung. Wegen eines Widerspruchs wurde ein zweiter Gerichtstermin anberaumt, zu dem der Angeklagte auch nicht erschienen ist. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig.

Das war eventuell Absicht, sagt der Amtsrichter, denn, wäre es zu einer Verhandlung gekommen, wäre die Strafe womöglich höher ausgefallen. Der Audi-Fahrer, der den Tod ja verhindert hätte, blieb straffrei, ihn trifft keine Schuld.

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