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ÜberspannungLeverkusener Kunden werden jetzt ohne Selbstbeteiligung entschädigt

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Eine Übergabestation in Wiesdorf, bei der Strom von Überland- Hochspannungsleitungen in Erdkabel übergeleitet wird. Bild: Ralf Krieger

Eine Überspannung ließ im Januar viele Geräte in Leverkusen durchschmoren.

Die Westnetz lenkt ein wenig ein und verzichtet bei den geschädigten Stromkunden auf 500 Euro Selbstbeteiligung.

Gute Nachricht für die Stromkunden, denen im Januar bei einer mehrminütigen Überspannung Geräte durchgeschmort sind: Der Stromnetzbetreiber Westnetz will jetzt bei ihren geschädigten Kunden auf die 500 Euro Selbstbeteiligung verzichten. Damit will man offenbar Ruhe in die Sache bringen, denn einige der geschädigten Kunden haben die Sache nicht auf sich beruhen lassen.

Viele der Kunden hatten sich beschwert, dass die entstandenen Schäden nicht vollständig beglichen worden seien; es gibt einige anhängige Verfahren, die die Schadensregulierung nach dem Produkthaftungsgesetz infrage gestellt hatte.  Fachleute, die sich in der Redaktion des „Leverkusener Anzeiger“ gemeldet hatten und die sich mit Hochspannungsanlagen auskennen, hatten erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Angaben der Westnetz geäußert, allerdings natürlich ohne, dass sie selbst den angeblichen Schaden im Umspannwerk in Lützenkirchen begutachten konnten.

Aufgrund der vielen Beschwerden hat der „Leverkusener Anzeiger“ die Westnetz um eine genaue Beschreibung des Schadens gebeten, der zur Überspannung geführt hatte. Die Redaktion hatte auch um Fotos des defekten Geräts gebeten. Juristisch verpflichtet ist die Westnetz nicht zu dieser Auskunft – gegeben hat uns die Firma diese Informationen bisher nicht. Stattdessen erhielten wir eine Mitteilung darüber, dass man jetzt auf die Selbstbeteiligung verzichten wolle.  

Die Begutachtung der Störung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Westnetz-Sprecherin

Wörtlich schreibt eine Sprecherin der Westnetz: „Die Begutachtung der Störung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage hat Westnetz mit dem Haftpflichtversicherer entschieden, die entstandenen Schäden ohne den ursprünglich vorgesehenen Selbstbehalt in Höhe von 500 Euro zu regulieren.“

Zudem würden die entstandenen Schäden der Gewerbetreibenden reguliert, schreibt die Sprecherin. Unverändert werde die Erstattung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach Zeitwert vorgenommen. Das heißt, dass man für einen alten durchgebrannten Boiler nicht mit besonders viel Geld rechnen kann.

Diese Regulierungsweise erfolge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für zukünftig ähnlich gelagerte Fälle. Die Abwicklung der Schadenregulierung erfolge weiterhin über das Dienstleistungsbüro GCM GmbH im Auftrag des Haftpflichtversicherers. Auf die Kunden will man zugehen.

Insgesamt seien rund 1400 Schadensmeldungen bei Westnetz eingegangen. Ansprüche könne man noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend machen. Die Firma entschuldigt sich für die Auswirkungen durch die Störung in Lützenkirchen.

Man schaffe so für die Betroffenen eine schnelle und transparente Lösung, schreibt Westnetz, allerdings ist der „Leverkusener Anzeiger“ weiterhin an dem Gutachten interessiert. Die Anwältin Kerstin Messerschmidt, die sich in der Leverkusener Kanzlei Lennée mit der Angelegenheit beschäftigte, bekundete am Mittwoch auch ihr Interesse. Auch sie würde gerne  an der Einsicht in das unabhängige Gutachten nehmen, sagte sie.