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JugendhilfeWie Leverkusen straffällig gewordene Jugendliche unterstützt

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Amtsgericht Leverkusen

Wegweiser im Amtsgericht Leverkusen

Mehr als 20 Jahre lang war die Jugendgerichtshilfe ausgegliedert, jetzt gibt es wieder vier eigene, städtische Büros zur Unterstützung und Prävention.

Seit September 2024 hat die Stadt Leverkusen wieder eine eigene Stelle für Jugendhilfe im Strafverfahren (Juhis). Warum es zu dieser Änderung kam und wie sich der neue Bereich aufstellt, hat deren Leiterin Sarah Ulka im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

Anfang der 2000er war der damalige Fachdienst Jugendgerichtshilfe im Zuge der Regionalisierung in den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) integriert worden. Das sollte Nähe zu den Sozialräumen schaffen, führte aber auch dazu, dass Fachwissen verloren ging, sobald spezialisierte Mitarbeitende ausschieden. Die Arbeitsmenge wuchs, die Fälle wurden komplexer – und parallel stiegen die Anforderungen durch EU-Richtlinien und veränderte Vorschriften im Jugendgerichtsgesetz.

Wichtig dabei ist, dass die Jugendhilfe auf der Seite der jungen Menschen ist.
Erklärung auf der Internetseite der Stadt

Die Stadt reagierte und richtete erneut einen eigenen Fachdienst ein. In einem ersten Schritt wurde die Seite auf der Homepage der Stadt aktualisiert. „Wir haben sie bewusst in einfacher Sprache verfasst, damit sie für jeden verständlich ist“, erklärt Sarah Ulka. So steht dort zum Beispiel: „Jugendhilfe im Strafverfahren ist freiwillig und hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Ärger mit dem Gesetz haben.“ Und weiter: „Wichtig dabei ist, dass die Jugendhilfe auf der Seite der jungen Menschen ist.“

Ein Kern der Reform sind vier regionale Juhis-Büros, jeweils mit zwei Fachkräften besetzt. Sie arbeiten eng mit Schulen, Trägern, Beratungsstellen und der Polizei zusammen und sind im Stadtteil direkt ansprechbar. Für Jugendliche soll das Angebot so niedrigschwelliger werden; für die Verwaltung entstehen klare Zuständigkeiten.

Wir sehen, dass die Allermeisten, die im Gerichtssaal landen, erhebliche erzieherische Defizite haben.
Jugendrichter Torsten Heymann

Neben der Begleitung in Strafverfahren sollen die Büros auch präventiv wirken. Angeboten werden Gespräche und Diagnostik, dazu Trainingsprogramme, Beratung zu Täter-Opfer-Ausgleich, Medien- und Sexualpädagogik sowie eine offene Sprechstunde. Neu ist außerdem, dass die Juhis deutlich früher in Verfahren eingebunden wird. Die Polizei muss die Jugendhilfe bereits zur ersten Beschuldigtenvernehmung informieren. Dadurch kann die Stadt schneller reagieren.

„Die neue Stelle ist äußerst wertvoll“, sagt Jugendrichter Torsten Heymann. Bei Jugendgerichtsprozessen gehe es nicht vorrangig um das Bestrafen, sondern darum, erzieherisch zu wirken. „Wir sehen, dass die Allermeisten, die im Gerichtssaal landen, erhebliche erzieherische Defizite haben.“

Gerade, wenn man bei Bagatelldelikten frühzeitig auf die Kinder und Jugendlichen eingehe, gebe es eine gute Chance, einer weiteren kriminellen Laufbahn entgegenzuwirken. Dafür seien auch für ihn feste Ansprechpartner und eine verlässliche Struktur wichtig. „Nachhaltig wirkt alles, was mit einer Bindung zu tun hat“, ist er sich auch sicher. „Das können wir nur sicherstellen, wenn wir es selbst anbieten und nicht an verschiedene Stellen weitervermitteln.“


Die vier Büros

Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat vier Büros eingerichtet, an die sich Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern mit Beratungsbedarf oder Interesse an präventiven Maßnahmen wenden können.

Rheindorf, Hitdorf, Küppersteg, Bürrig Friedrich-Ebert-Platz 7–11, Eingang 9 Telefon: +49 (0)214 406 5606 oder +49 (0)214 406 5608

Opladen, Quettingen, Bergisch Neukirchen Goetheplatz 4 Telefon: +49 (0)214 406 5472 oder +49 (0)214 406 5272

Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel Bergische Landstraße 82b Telefon: +49 (0)214 406 5625 oder +49 (0)214 406 5299

Wiesdorf, Manfort, Alkenrath Pfarrer-Schmitz-Straße 9 Telefon: +49 (0)214 406 5296 oder +49 (0)214 406 5148