Auf Fristen achtenAlte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit

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Das Foto zeigt einen rosa Führerschein, ein Portemonnaie und einen Schlüsselbund

Die alten Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit

Wer noch einen alten Führerschein, der muss diesen umtauschen gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Der Kreis weist auf die Fristen hin.

Der Oberbergische Kreis weist nochmals darauf hin, dass Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den kommenden Jahren gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden müssen.

In Oberberg sind davon rund 135 000 Führerscheine betroffen, bundesweit sind es rund 43 Millionen. Diese Regelung gilt für die alten grauen „Lappen“ und für die etwas später ausgestellten rosa Führerscheine. Sputen müssen sich Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Sie müssen ihren bisherigen, unbeschränkt gültigen Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2024 umtauschen.

Die alten "Lappen" werden ungültig

Für Autofahrer der Jahrgänge 1953 bis 1964 ist die Frist bereits abgelaufen. Autofahrer der Jahrgänge ab 1971 haben noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, können sich Zeit lassen. Sie müssen ihren alten Schein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Wer bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzt, hat etwas mehr Zeit. Hier richten sich die Fristen nicht nach dem Geburtsjahr, sondern dem Jahr, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Auch hier sind die Fristen gestaffelt, sie beginnen im Januar 2026. Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig, dann muss das Dokument, ähnlich wie ein abgelaufener Personalausweis, gegen einen neuen Führerschein ausgetauscht werden. Ein Prüfung oder medizinische Untersuchung ist damit nicht verbunden.

Das Ziel der Befristung: Die Daten auf den Führerscheinen und die Fotos der Inhaber sollen künftig aktueller sein. Denn in vielen europäischen Nachbarländern dient der Führerschein als amtliches Ausweisdokument. Umtauschen lässt sich der Führerschein bei der Führerscheinstelle des Kreises oder dem zuständigen Rathaus.

Bürger und Bürgerinnen aus Gummersbach müssen sich in jedem Fall an die Führerscheinstelle wenden. In beiden Fällen muss vorher ein Termin vereinbart werden. Der Kreis rät dazu, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, da es bei der Führerscheinstelle zum Teil mehrwöchige Wartezeiten gebe. Termine lassen sich online vereinbaren. Wer mit einem ungültigen Führerschein unterwegs ist, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld rechnen, außerdem wird der Umtausch teurer.  obk.de/termine

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