ReifenhandelBergneustädter Ehepaar wegen gewerbsmäßigem Betrug verurteilt

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Gummersbach – Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zehn Fällen wurde gestern ein 34-jähriger Bergneustädter vom Gummersbacher Amtsgericht verurteilt. Seine 28-jährige Ehefrau wurde zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt.
Der Vorwurf: Zwischen Januar 2017 und Februar 2018 sollen beide mit ihrem Reifenhandel in Bergneustadt Bestellungen aufgegeben, Aufträge angenommen und Geld von Firmen und Kunden kassiert haben, obwohl sie die entsprechende Ware weder ausliefern noch bezahlen konnten.
Ehemann bereits wegen gewerbsmäßigem Betrug vorbestraft
Über Internetportale seien Kunden auf den Reifenhandel aufmerksam geworden. Trotz Zusage der Firma und Überweisung der Rechnungsbeträge hätten sie die Ware jedoch nicht erhalten. Betroffen war in sieben Fällen zudem eine Produktionsfirma, bei der das Ehepaar Reifen und entsprechendes Zubehör für den Weiterverkauf bestellt hatte. Insgesamt über 8300 Euro wurden nicht gezahlt.
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Damals sei laut Verteidiger des Mannes die Ehefrau Geschäftsführerin der Firma gewesen. Der Mann sei als Reifenmonteur angestellt gewesen und habe keine Handlungsbefugnis für geschäftliche Entscheidungen gehabt. Grund waren mehrere Vorstrafen des Angeklagten – darunter eine wegen gewerbsmäßigen Betruges – sowie eine laufende Bewährungsstrafe.
Richter: „Absoluter Bullshit“ zu Einbruchs-Geschichte
Vor Gericht schilderte die 28-Jährige, dass im Dezember 2017 in ihren Reifenhandel eingebrochen worden sei. Dabei seien Materialien und Firmenfahrzeuge im Gesamtwert von 92.000 Euro entwendet worden. Die Versicherung habe signalisiert, den Schaden zu übernehmen. Da die Angeklagte im Fragebogen für die Versicherung teils unvollständige Angaben gemacht habe, sei die Entschädigung gerichtlich abgelehnt worden.
Da sie dennoch bis zum Schluss davon ausgegangen sei, das Geld noch zu bekommen, hatte sie weiterhin Aufträge angenommen, die sie sich dann doch nicht leisten konnte. Mittlerweile sei ihre Firma insolvent. Bei der kriminellen Vorgeschichte des Angeklagten sei diese Geschichte „absoluter Bullshit“, sagte Richter Ulrich Neef.
Auch der Staatsanwalt hatte Zweifel an den Schilderungen, der angeklagte Ehemann habe sich aus den Geschäften rausgehalten. Dennoch plädierte er auf niedrigere Freiheitsstrafen, die in beiden Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Auf eine so milde Strafe ließ sich Richter Neef am Ende allerdings nicht ein.