Schlechte Nachricht für die Bergneustädter Bürgerschaft und die Unternehmen: 2027 steigen beide Grundsteuern und die Gewerbesteuer.
GrundsteuerBergneustadts Stadtrat hält trotz Urteilen am unterschiedlichen Hebesatz fest

Wohnen wird 2027 in Bergneustadt erneut teurer. Die Haushaltssicherung der Stadt verlangt eine Anhebung der Grundsteuer B.
Copyright: picture alliance/dpa (Symbolfoto)
In seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Rat der Stadt Bergneustadt die Gemeindesteuern für das Jahr 2027 festgelegt. Die schlechte Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen vorweg: Es wird teurer, und zwar bei beiden Grundsteuern und auch der Gewerbesteuer.
Zehn Prozentpunkte mehr für die Bergneustädter Unternehmen
Letztere steigt im kommenden Jahr von 475 auf 485 Prozent, der neue Hebesatz wurde gegen drei Stimmen aus den Reihen der AfD und der UWG verabschiedet. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage an den Rat betont: „Aufgrund einer erkennbar sinkenden Tendenz bei den Gewerbesteuereinnahmen muss der Hebesatz in 2027 angepasst werden.“ Andererseits ist es erklärtes Ziel im Rathaus, die Stadt für Unternehmer attraktiv zu machen. Der Kompromiss: Eine moderate Erhöhung um zehn Prozentpunkte, der die Politik nun zustimmte.
Widerspruch im Bergneustädter Rat gegen Erhöhung der Grundsteuer A
Die für land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden fällige Grundsteuer A steigt nach dem Jahreswechsel auf 444 Prozent, gegenüber dem aktuellen Wert ist das eine Steigerung um 37 Punkte. Widerspruch kam bei diesem Punkt vor allem von der AfD: Die Fraktion stimmte geschlossen gegen die Erhöhung der Grundsteuer A und auch Jens-Holger Pütz, Fraktionschef der UWG, lehnte sie ab.
Aufgrund einer erkennbar sinkenden Tendenz bei den Gewerbesteuereinnahmen muss der Hebesatz in 2027 angepasst werden.
Dauer-Gesprächsthema ist und bleibt in Bergneustadt indes die Grundsteuer B – und zwar nicht nur wegen den weit überdurchschnittlichen Hebesätzen, sondern auch deshalb, weil die Stadt zuletzt als eine der wenigen Kommunen an differenzierenden Sätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücken festgehalten hatte. Diesen Kurs verfolgt die Mehrheit im Rat auch für 2027: SPD, Grüne, UWG und AfD beschlossen am Mittwoch eine leichte Anhebung auf 1056 Prozent für das Wohnen (bisher 1050) und 1506 für zum Beispiel Gewerbegrundstücke (aktuell 1500).
Einen von CDU und FWGB favorisierten Einheitssatz in Höhe von 1177 Prozent lehnte die gleiche Mehrheit ab – und schlug damit auch erneute Warnungen aus der Kämmerei in den Wind, die angesichts einiger Gerichtsurteile zur Privilegierung des Wohnens im Land den Einheitssatz empfohlen hatte. Hauptargument der Differenzierungsbefürworter in der Vergangenheit war, dass sich die Kommune doch wohl auf die Verfassungsmäßigkeit einer von der Landesregierung geschaffene Option müsse verlassen können. So war es auch diesmal, deshalb bleibt es auch 2027 bei zwei unterschiedlichen Sätzen.
