Eigentlich hat der Stadtrat bei der Grundsteuer B für 2026 einen differenzierten Hebesatz beschlossen. Das Rathaus will das jetzt ändern.
HebesätzeGrundsteuer könnte für Hausbesitzer in Bergneustadt rückwirkend teurer werden

Bis zum 30. Juni eines Jahres kann eine Kommune den schon beschlossenen Hebesatz bei den Grundsteuern noch rückwirkend ändern – genau das soll nach den Vorstellungen der Verwaltung in Bergneustadt auch geschehen.
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Für die Besitzer von Bergneustädter Wohngrundstücken könnte die Grundsteuer B teurer werden , und zwar nicht erst 2027, sondern schon rückwirkend zum Beginn dieses Jahres. Die Kämmerei möchte die bisherige Privilegierung von mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken (aktuell 1050 Prozent) gegenüber unbebautem oder gewerblich genutztem Boden (1500 Prozent) rückwirkend zum 1. Januar 2026 aufgeben und stattdessen einen einheitlichen Hebesatz in Höhe von 1145 Prozent festschreiben. Kommenden Mittwoch, 6. Mai, berät der Haupt- und Finanzausschuss über den Plan.
Bergneustadts Verwaltung will auf Nummer sicher gehen
Der Hintergrund ist klar: Das Rathaus möchte die Unterschiede bei den Hebesätzen beenden, weil sie sich davon mehr Rechtssicherheit erhofft. Im November hatte sich der Bergneustädter Rat mehrheitlich dafür ausgesprochen, das differenzierende (und von der Landesregierung empfohlene) Modell auch 2026 anzuwenden. Nur wenige Tage später veröffentlichte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Urteil, das durch eine solche Unterscheidung den Grundsatz der Steuergerechtigkeit für verletzt erklärte.
Im März folgte dann das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das – wenngleich mit etwas anderer Begründung – die Nichtigkeit differenzierender Hebesätze in der Stadt Hilden feststellte. Als Reaktion riet der Städte- und Gemeindebund NRW den Kommunen im Land „eine etwaige Differenzierung vor Ort bei künftigen Hebesatzentscheidungen in jedem Falle noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand“ zu stellen und warnte, „dass mit der Zahl offener Rechtsbehelfsverfahren bzw. nicht bestandskräftiger Steuerbescheide auch das (potenzielle) Steuerausfallrisiko der Gemeinde ansteigt.“
In Anbetracht der schlechten finanziellen Lage und des Haushaltssicherungskonzeptes empfiehlt die Verwaltung daher, die Hebesatzsatzung für die Grundsteuer B 2026, rückwirkend dahingehend zu ändern, dass ein einheitlicher Hebesatz festgesetzt wird.
Bergneustadts Kämmerin Janina Hortmann schreibt in der Vorlage an den Hauptausschuss: „In Anbetracht der schlechten finanziellen Lage und des Haushaltssicherungskonzeptes empfiehlt die Verwaltung daher, die Hebesatzsatzung für die Grundsteuer B 2026, rückwirkend dahingehend zu ändern, dass ein einheitlicher Hebesatz festgesetzt wird.“ Bislang kalkulierte die Stadt für das laufende Jahr mit 5,3 Millionen Euro Einnahmen aus der Grundsteuer B.
Bergneustadt kalkuliert mit 5,3 Millionen Euro Einnahmen
Vorgesehen waren ursprünglich 5,7 Millionen, doch noch vor der Kommunalwahl vergangenes Jahr hatte ein gemeinsamer Antrag von CDU, FDP und FWGB im Rat eine knappe Mehrheit bekommen, der für 2026 die Reduzierung bei Nicht-Wohngrundstücken von 2000 Prozent auf 1500 Prozent vorsah. Bei 5,3 Millionen soll es nun aber bleiben, bei einem einheitlichen Hebesatz muss dieser nach den Berechnungen der Kämmerei eben jene 1145 Prozent betragen.
Unter dem Strich bedeutete das aber auch: Für Unternehmen etwa würde es rückwirkend noch einmal günstiger als geplant (1500 auf 1145 Prozent), während Wohngrundstücke etwas stärker besteuert würden (1050 auf 1145). Ob die Politik diesen Plan kommenden Mittwoch mitträgt, ist noch unklar. Die öffentliche Ausschusssitzung beginnt um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Kölner Straße 256.
