Das Gummersbacher Schöffengericht hat einen 34-Jährigen wegen seiner Attacke auf eine Frau in Bergneustadt verurteilt. Bewährung gab es nicht.
Angriff in der AltstadtBergneustädter Schläger muss für 21 Monate ins Gefängnis

Der Angriff auf eine Frau in der Bergneustädter Altstadt war im Winter Stadtgespräch. Nun ist das Urteil gefallen.
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Der Angeklagte (34) beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld, doch weder die Staatsanwältin noch das Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef glaubten dem Mann. Die Anklage warf ihm vor, Anfang Dezember 2024 eine Frau (59) zunächst im Eingangsbereich einer Bankfiliale in Bergneustadt angesprochen und bedrängt zu haben. Die Geschädigte bekam Angst, denn der Mann war ihr gegenüber bereits einmal sexuell übergriffig geworden, schilderte sie vor Gericht.
Berneustädterin leidet an bleibenden Schäden am Auge
Sie flüchtete, doch der Angeklagte holte sie ein und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Danach sei er geflohen. Die Geschädigte eilte zu einer Freundin in der Altstadt, wo sie blutüberströmt eintraf. Der Rettungsdienst brachte die Frau ins Krankenhaus, wo sie wegen Frakturen im Gesicht operiert wurde.
Eine zweite OP folgte im Juli. Zudem hat sie bleibende Schäden am rechten Auge davongetragen. Auch leidet die Geschädigte seitdem unter Panikattacken, Alpträumen und Angstzuständen. Sie befindet sich in Therapie. Der Angeklagte widersprach mit Hilfe eines Dolmetschers den Beschuldigungen. Am Ende der Beweisaufnahme stand für die Staatsanwältin fest, dass sich die Tat wie geschildert zugetragen habe.
Sie sind ein brutaler Gewalttäter und es gilt zu verhindern, dass anderen Menschen das Gleiche widerfährt.
Aufgrund der Schwere der Verletzung, den Folgen für die Geschädigte sowie der Tatsache, dass gegen den Angeklagten kürzlich erneut wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein Strafbefehl erlassen wurde, beantragte sie eine mehrmonatige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Dem konnte sich die Rechtsanwältin der Nebenklägerin nicht anschließen: Sie forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Dem folgte das Schöffengericht – das Urteil: ein Jahr und neun Monate Haft.
„Hier wurde eine Brutalität an den Tag gelegt, dass sie mit nur einem Schlag Knochen im Gesicht brachen. Sie sind ein brutaler Gewalttäter und es gilt zu verhindern, dass anderen Menschen das Gleiche widerfährt“, sagte Richter Neef. Der Haftbefehl bleibt aufrecht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tat war Thema im Bergneustädter Stadtrat
Die Tat hatte Anfang des Jahres auch in der Bergneustädter Stadtpolitik für Gesprächsstoff gesorgt. Die UWG brachte Ende Januar einen Antrag in den Stadtrat ein, der die Verwaltung aufforderte, sich bei der oberbergischen Polizei für mehr Kontrollfahrten im Stadtgebiet und insbesondere in der Altstadt einzusetzen. Der Vorschlag erhielt eine knappe Mehrheit.
Die UWG bemängelte zudem, dass der Täter schon zuvor aufgefallen sei und „trotz der schwerwiegenden Taten nicht in Gewahrsam, sondern auf freiem Fuß ist“. Eine Polizeisprecherin sagte unserer Zeitung damals auf Nachfrage, dass es um eine Körperverletzung gehe, die keine rechtliche Grundlage biete, den Mann wegzusperren.