Der Prozess um mutmaßliche Mitglieder der Gummersbacher Türsteher-Szene zieht sich in die Länge.
Gummersbacher Türsteher-SzeneWie glaubwürdig ist der Nebenkläger als Zeuge?

Wegen Schutzgelderpressung und räuberischer Erpressung müssen sich die Angeklagten am Landgericht verantworten. (Archiv-Foto)
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Der Strafprozess am Kölner Landgericht gegen mutmaßliche Angehörige der Gummersbacher Türsteher-Szene, unter anderem wegen Schutzgelderpressung und räuberischer Erpressung, schleppte sich auch am Dienstag weiter hin. Und wie am vorangegangenen Tag drehte sich in dem Prozess wieder alles um die Glaubwürdigkeit eines mutmaßlichen Geschädigten, der mittlerweile auch als Nebenkläger in dem Prozess auftritt.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 26-jährige Hauptangeklagte in dem Prozess, ein aus der autonomen russischen Kaukasusrepublik Tschetschenien stammender Mann, den Nebenkläger im Frühsommer 2024 in Gummersbach vor einer Werkstatt eines Mitangeklagten (30) mit einer Schusswaffe bedroht und 300 Euro Schutzgeld verlangt haben. Im September des gleichen Jahres soll es dann zu noch einem Treffen zwischen dem 26-Jährigen sowie weiteren Angeklagten auf einem Spielplatz in Dieringhausen gekommen sein, bei dem dem Nebenkläger eine Bedrohungslage „durch gefährliche Personen aus Köln“ vorgespielt worden sein soll, die hinter ihm her seien.
Fingierter Anruf
Hierbei soll es dann zu einem „Fake-Anruf“ eines weiteren in dem Prozess angeklagten 26-Jährigen gekommen sein, in dem dieser sich als einer der gefährlichen Kölner ausgegeben habe und dem Nebenkläger mitgeteilt habe, er solle sich nicht mehr in Waldbröl sehen lassen, sondern werde man ihn „wixxen“. An dieser Geschichte hat Verteidiger Udo Klemt, der den 26-jährigen tschetschenischen Hauptangeklagten vertritt, seine Zweifel und hält sie für völlig unglaubwürdig. Um die Glaubwürdigkeit des Nebenklägers zu erschüttern, hatte Klemt beim Gericht die Vernehmung zweier Bekannter des Nebenklägers beantragt, die nun am Dienstag durchgeführt wurde.
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Die beiden 18 Jahre alten Zeugen, die den Nebenkläger aus schulischen Zusammenhängen, aber auch vom „Abhängen und Chillen“ her kennen, schilderten den Nebenkläger als ambivalente Persönlichkeit. „Mal ist der ruhig und dann muss der wieder zeigen, wer er ist und macht voll einen Macker“, sagte der erste Zeuge. Der junge Mann schilderte weiter eine Szene aus dem Klassenraum in der Berufsschule, wo der Nebenkläger behauptet habe, dass er mit Marihuana gehandelt habe, sich das seit der weitgehenden Legalisierung aber nicht mehr lohne. Stattdessen würde er dazu raten, andere Drogen zu verkaufen, wenn man Geld machen wolle, so der Zeuge weiter. Interessant hieran ist, dass der Nebenkläger in seiner eigenen Vernehmung vor Gericht bestritten hatte, jemals mit Marihuana gehandelt zu haben.
Der andere 18-Jährige sagte über den Nebenkläger, dass dieser „immer viel redet“. Und weiter: „Der hat immer angefangen, den Macker zu spielen“, sagte der Zeuge. Als der Vorsitzende genauer wissen wollte, was er damit meine, sagte der Zeuge: „So nach dem Motto: Ey, Du redest so nicht mit mir, weil ich bin dies, das, Ananas.“ Aber im Großen und Ganzen sei der Nebenkläger bei ihm in der Schublade: „Große Klappe, nichts dahinter“, gelandet. Inwieweit die Angaben der Zeugen dazu geneigt sind, die Glaubwürdigkeit des Nebenklägers zu erschüttern, wird sich erweisen oder auch nicht. Der Prozess wird fortgesetzt.

