Eine rechtliche Beanstandung der neuen Notdienstregelungen in Oberberg wird es nicht geben. Aber die Unzufriedenheit bleibt.
NotdienstreformHausärzteverband Oberberg sieht weiterhin Unklarheiten

Der Hausärzteverband hält die Belastungen der Diensthabenden und die zunehmende Belastungen im Rettungsdienst für nach wie vor nicht geklärt.
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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde des Hausärzteverbandes in Oberberg zu den neuen Regelungen für den Notdienst reagiert.
Die Vorsitzenden Dr. Ralph Krolewski und Dr. Thomas Aßmann berichten, dass keine Gründe für eine rechtliche Beanstandung nach Prüfung des Verfahrens gefunden worden seien. „Das Ministerium weist darauf hin, dass der Aufsichtsbehörde dabei nur das Recht eingeräumt ist, darauf zu achten, dass die gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Aufsicht darf also nur bei eindeutigen Rechtsverstößen tätig werden.“
Ministerium hat keine Rechtsverstöße festgestellt
Solche Rechtsverstöße seien nicht festgestellt worden. Das Ministerium stelle fest, dass der Prozess zur Erstellung der Änderungen unter Beteiligung der Kreisstelle der KV Nordrhein gemäß der gemeinsamen Notdienstordnung regelrecht durchgeführt worden sei.
Ein zentraler Punkt der Beschwerde war laut Vorstand die „unzureichende Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse und langer Anfahrtswege zwischen Radevormwald und Morsbach sowie Hinweise auf zeitliche Belastungen und drohende Erschöpfungen“. Dazu sagt das Ministerium, dass bei der Festlegung der Notdienstbezirke die regionalen Besonderheiten, insbesondere die Zahl der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, die Bevölkerungszahl, die topographischen Verhältnisse und die Verkehrsverbindungen angemessen zu berücksichtigen, den Vorständen der KV Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet sei.
„Dieser ist aufsichtsrechtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Wir haben die KV Nordrhein aufgefordert, uns regelmäßig über die tatsächlichen Auswirkungen der Notdienstreform zu berichten“, so das Ministerium, das im Fall von Hinweisen, die „eine unangemessene Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten nahelegen“, eine erneute aufsichtsrechtliche Prüfung folgen wird.
Der oberbergische Hausärzteverband begrüßt es, dass das Ministerium die Auswirkungen der Notdienstreform beobachten will und der KV Nordrhein eine Berichtspflicht auferlegt hat. Völlig unklar sei aber, wie innerhalb der KV Nordrhein die Vorgänge im Notdienst verfolgt werden sollen, die Belastungen der Diensthabenden und ebenfalls zunehmende Belastungen im Rettungsdienst.