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Prozess wegen BrandstiftungPolizisten schildern dramatische Szenen in Gummersbach

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Das Strafgesetzbuch.

Durch die Haustür quoll bereits dichter Rauch, und aus einem Fenster schlugen Flammen, als die ersten Polizeikräfte eintrafen.

Prozess wegen schwerer Brandstiftung: Das Landgericht Köln arbeitete den Tag des Feuers in Gummersbach auf.

Am zweiten Verhandlungstag gegen den psychisch kranken Mann aus Gummersbach, der seine Wohnung in Brand steckte und Menschenleben gefährdete, wurde deutlich: Zu dem Prozess im Landgericht Köln hätte es nicht kommen müssen, hätte der 39-Jährige rechtzeitig eine Therapie erhalten. Nun muss die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Koerfers über eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie entscheiden.

Mann musste aus Klinik entlassen werden

Seit einigen Jahren wurde die Polizei immer wieder zu Einsätzen an der Wohnanschrift des Gummersbachers gerufen, wenn der Mann in einer akuten Phase seiner paranoiden Schizophrenie seinen Stiefvater angegriffen, Dinge zerstört oder durch lautstarkes wirres Verhalten in der Nachbarschaft aufgefallen war. Mehrfach wurde er zwar ins Zentrum für Seelische Gesundheit der Klinik Marienheide zwangseingewiesen. Doch wirkten die dort verabreichten Medikamente so schnell, dass er nach geltendem Recht entlassen werden musste. Manchmal floh er auch aus der Klinik, weil er glaubte, er werde beim Duschen unter Strom gesetzt.

Dramatische Szenen schilderten die Polizistin und der Polizist, die am Samstag, 10. Januar dieses Jahres, um kurz nach 14.30 Uhr zuerst am Einsatzort eintrafen. Der Beschuldigte soll am benachbarten Haus seiner leiblichen Mutter und seines Stiefvaters geklingelt haben, um Geld und Zigaretten zu verlangen. Als die Mutter öffnete, bemerkte der Stiefvater vom Balkon aus eine starke Rauchentwicklung in dem Nebenhaus, das ihm gehört und das der Stiefsohn auf Drängen der Mutter bewohnen darf.

„Brüsk abgekanzelt“

Durch die Haustür quoll bereits dichter Rauch, und aus einem Fenster schlugen Flammen, als die ersten Polizeikräfte eintrafen. Sie berichteten, sie hätten Mühe gehabt, zwei nichtsahnende Nachbarinnen in Sicherheit zu bringen, besonders eine gehbehinderte Dame, die schließlich aus dem Gefahrenbereich getragen werden musste.

Der mutmaßliche Brandstifter sei ihnen teilnahmslos wirkend am brennenden Haus vorbei entgegengekommen. „Satan brennt!“, habe er gerufen und die Tat sofort zugegeben. Das Feuerzeug verbarg er hinter dem Rücken.

„Langzeittherapie-Plätze sind so knapp, dass ich schon wegen meines Antrags vom zuständigen Chefarzt brüsk abgekanzelt wurde“, kritisierte der seit September tätige Betreuer des Beschuldigten. Verteidiger Michael M. Lang deutete an, dass auch er eine gerichtliche Unterbringungsanordnung für die beste Lösung für seinen Mandanten hält.

Der Prozess wird fortgesetzt.