Identifizierung des Angeklagten13 Jahre nach Überfall auf Bergneustädter Baumarkt

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Landgericht Köln (1)

Das Kölner Landgericht

Köln/Bergneustadt – Im Strafprozess gegen einen 40-Jährigen, der laut Staatsanwaltschaft 2008 an einem Raubüberfall auf einen Baumarkt in Bergneustadt beteiligt gewesen sein soll, bestand für den Gesichtsgutachter am Mittwoch kein Zweifel: Der Angeklagte ist der Mann, den Mittäter der Raubüberfälle 2015 in einem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht anhand von Fotos aus einer Ausländerakte identifiziert hatten.

Am 8. September 2008 sollen der Angeklagte und ein Komplize mit gezückten Waffen und maskiert gegen 22.10 Uhr auf zwei Mitarbeiter des Baumarktes in Bergneustadt zugestürmt sein, als diese gerade das Geschäft verlassen und absperren wollten. Mit vorgehaltener Waffe drängten die Täter die Mitarbeiter, einen Mann und eine Frau, zurück in den Baumarkt, erzwangen die Öffnung des Tresors und erbeuteten 37 855 Euro.

„Die Identität ist hier in höchstem Grad zu bekunden“

Die vorliegenden Fotos stimmten laut dem Experten in 30 Merkmalen mit den Aufnahmen überein, die Anfang Mai von dem Angeklagten in der JVA Köln gemacht worden waren . „Die Identität ist hier in höchstem Grad zu bekunden“, sagte der Humanbiologe und Anthropologe vor der 3. Großen Strafkammer.

Gewöhnlich reiche die Übereinstimmung von zwölf bis 15 Merkmalen zur Identitätsfeststellung auf der Grundlage von Fotografien aus. Selbst bei Blutsverwandten sei in der Regel eine Abweichung von 20 bis 30 Prozent der Merkmale zu erwarten. Im vorliegenden Falle habe es jedoch keine Abweichungen gegeben. Der Sachverständige verwies besonders auf markante den Darwin-Höcker, eine Verknorpelung an der Ohraußenwand des Angeklagten. Als ein weiteres augenfälliges Merkmal bezeichnete er tiefe Stirnfurchen sowohl auf den Passbildern in der Ausländerakte aus dem Jahr 2009 sowie auf den aktuellen Lichtbildern.

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Ende April hatte die Verteidigung des 40-Jährigen die Erstellung eines Gesichtsgutachtens beantragt, nachdem zwei Tatbeteiligte an den Überfällen in den Jahren 2008 und 2010 den Angeklagten bei ihren Zeugenaussagen nicht, beziehungsweise nicht sicher identifiziert hatten.

Der damalige Anführer (47) der Bande hatte ausgesagt, er habe den Angeklagten noch nie gesehen. Der Mann sitzt derzeit eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten ab. Ein 35-jähriger Mittäter hatte lediglich eine gewisse Ähnlichkeit ausmachen können. Der Mann hatte zum Zeitpunkt der Zeugenaussage seine Haftstrafe von sieben Jahren für die Beteiligung an den Überfällen bereits abgesessen.

Die ebenfalls von der Verteidigung beantragte Vernehmung des Bruders und der Schwägerin des Angeklagten scheiterte daran, dass die Zeugen nicht vor Gericht erschienen. Das in Frankreich lebende Paar hatte allerdings zuvor schriftlich bekundet, dass der Angeklagte im Juli 2010 – also im Zeitraum der Überfälle auf einen Baumarkt in Düren und eine Sparkasse in Wermelskirchen – bei ihnen auf ihrer Hochzeit in Frankreich gewesen sei. Der Prozess wird fortgesetzt.

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