Überfall auf BaumarktAngeklagter soll zur Tatzeit nicht in Deutschland gewesen sein

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Täter oder Verwechslung? Der Angeklagte bestreitet, dabeigewesen zu sein.

Täter oder Verwechslung? Der Angeklagte bestreitet, dabeigewesen zu sein.

Köln/Bergneustadt – Im Prozess um einen Überfall auf einen Baumarkt in Bergneustadt 2008 hat die Verteidigung ein anthropologisches Gesichtsgutachten gefordert. Das soll beweisen, dass der wegen des Überfalls angeklagte 40-Jährige nicht jener Mann ist, der 2015 in einem Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf von Mittätern als Komplize identifiziert worden war.

Das Gericht ließ den Antrag zu und beauftragte einen Gutachter mit der entsprechenden Untersuchung. Der Prozess, der am Freitag mit einem Urteil beendet werden sollte, verlängert sich dadurch voraussichtlich bis Ende Mai.

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Neben dem Überfall auf den Baumarkt in Bergneustadt legt die Anklage dem Mann die Beteiligung an Überfällen auf einen Baumarkt in Düren sowie eine Sparkasse in Wermelskirchen zur Last. Der Angeklagte schweigt dazu. Um zu beweisen, dass er im Juli 2010 gar nicht in Deutschland war, beantragte die Verteidigung, den Bruder und die Schwägerin des Angeklagten als Zeugen zu laden. Das in Frankreich lebende Paar habe damals Hochzeit gefeiert. In einem Brief an den Verteidiger schrieb es, dass der 40-Jährige sie von Juni bis Mitte Juli 2010 besucht habe – die Überfälle in Düren und Wermelskirchen fanden am 3. und 13. Juli statt.

Entlastet wurde er noch mal vom damaligen Haupttäter (47), der eine Haftstrafe von vierzehneinhalb Jahren wegen versuchten Mordes sowie Raub in 17 Fällen absitzt. Zwar hatte der im Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht erklärt, ein Algerier mit dem Spitznamen „Shrek“ – von dem die Anklage annimmt, dass es sich um den 40-Jährigen handelt – sei einer Mittäter gewesen. Im Zeugenstand konnte der Mann sich aber nicht an diese Aussage erinnern. Er kenne den Angeklagten gar nicht. (bks)

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