Mehr Köpfe für den KinderschutzGummersbacher Jugendamt bekommt fünf neue Stellen

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Das neue Kinderschutzgesetz in NRW sorgt dafür, dass das Gummersbacher Jugendamt in Zukunft besser besetzt ist.

Das neue Kinderschutzgesetz in NRW sorgt dafür, dass das Gummersbacher Jugendamt in Zukunft besser besetzt ist.

Gummersbach – Ein neues Kinderschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen tritt voraussichtlich am 1. Mai in Kraft – mit allerhand Konsequenzen für die Jugendämter. Die Stadt Gummersbach beispielsweise wird in diesem Zusammenhang voraussichtlich fünf neue Stellen schaffen – drei ganze und zwei halbe.

Darüber informierte Gummersbachs Erster Beigeordneter und Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit den Finanzausschuss. In dem neuen Gesetz stünden „viele gute Sachen drin“, sagte Halding-Hoppenheit. Es ginge um höhere Standards und neue Aufgaben, die implementiert werden müssten. Das sei aber mit der vorhandenen Personaldecke nicht zu leisten, so der Kämmerer.

Zusätzliche Aufgaben

Etliche neue Pflichtaufgaben kämen auf das städtische Jugendamt zu, und diese zusätzlichen Aufgaben müssten auch unmittelbar umgesetzt werden können. Insofern drängt die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Am heutigen Mittwoch soll der Stadtrat einen entsprechenden Nachtrag zum Stellenplan für das laufende Haushaltsjahr beschließen – aus dem Finanzausschuss kam bereits einstimmig die entsprechende Empfehlung.

Die entstehenden Kosten werden zum Teil vom Land NRW übernommen – der Rat soll aber darüber hinaus noch der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 272 000 Euro zustimmen. In einer Pressemitteilung des Landes heißt es, NRW lasse sich die Maßnahmen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, bis Ende 2024 insgesamt 224 Millionen Euro kosten, allein in 2022 rund 53 Millionen Euro.

Koordinierung von Netzwerken

Um diese Stellen geht es: Zwei Vollzeitstellen sollen beim Allgemeinen Sozialen Dienst neu geschaffen werden. Dort entsteht zusätzlicher personeller Aufwand durch die Erweiterung eines Qualitätsentwicklungsverfahrens. Als Qualifikation wird das abgeschlossene Studium der „Sozialen Arbeit“ vorausgesetzt.

Eine neue Teilzeitstelle dient künftig der Koordinierung von „Netzwerken zur interdisziplinären Zusammenarbeit zur Wahrung des Schutzauftrages im Kinderschutz“ (so die Umschreibung in der Verwaltungsvorlage). Solche Netzwerke sollen alle NRW-Jugendämter nach den Buchstaben des neuen Gesetzes knüpfen.

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Eine zweite neue Teilzeitstelle im Gummersbacher Rathaus soll gewährleisten, dass die künftige Pflicht zum Erstellen und permanenten Fortschreiben von Kinderschutzplänen erfüllt wird. Darüber hinaus soll der Bereich der Schulsozialarbeit um eine volle Stelle wachsen. Eine weitere Vollzeitstelle unabhängig vom neuen Landeskinderschutzgesetz soll in Gummersbach im Bereich „Räumliche Planung und Entwicklung“ geschaffen werden.

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