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Oberberger vor GerichtEx-Filialleiter eines Supermarktes räumt Missbrauch einer Auszubildenden ein

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Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Der Prozess findet vor dem Kölner Landgericht statt.

Der Angeklagte soll neben dem Missbrauch auch weitere Frauen belästigt haben.

Es sind schwere Vorwürfe der sexuellen Belästigung, des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu Lasten von Mitarbeiterinnen, denen sich seit Montag ein ehemaliger Filialleiter (35) eines Supermarktes in der Gemeinde Lindlar vor dem Kölner Landgericht stellen muss.

Sex-Vorwürfe im Supermarkt: Ex-Filialleiter gesteht vor Kölner Landgericht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem verheirateten Familienvater vor, vier Mitarbeiterinnen zwischen Sommer 2021 und Dezember 2024 in seinem Büro wiederholt in sexueller Weise angefasst, zu sexuellen Handlungen genötigt und sogar vergewaltigt zu haben. Der 35-Jährige legte nach der Anklageverlesung über seinen Verteidiger ein vollumfängliches Geständnis ab und räumte alle angeklagten Vorwürfe ein.

Laut der Anklageschrift soll der Angeklagte zunächst gegenüber einer Frau, die von Sommer 2021 bis Dezember 2024 in der vom Angeklagten geleiteten Filiale eine Ausbildung absolvierte, übergriffig geworden sein. Demnach soll er die Frau zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt in seinem Büro gegen einen Tresor gedrückt und der Frau „sexuell konnotiert den Hals“ geküsst haben. Auch als die Frau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, gesagt habe, sie wolle das nicht, habe der Angeklagte weitergemacht.

Im Sommer 2024 soll ein weiterer sexueller Übergriff stattgefunden haben

Im Sommer 2024 soll es zu einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen sein, der in der Anklageschrift wie folgt geschildert wurde: „Dabei äußerte der Angeklagte, dass er die Zeugin in Zukunft in Ruhe lasse, wenn sie ihn oral befriedige“, sagte die Staatsanwältin. Die Nebenklägerin habe zwar gesagt, dass sie das nicht wolle, der Angeklagte habe dann aber versucht, sich den Sex mit Gewalt zu nehmen, ehe die Geschädigte sich habe befreien können.

Im September oder Oktober 2024 soll es dann zum dritten Vorfall zum Nachteil der Auszubildenden gekommen sein, bei dem der Angeklagte die Frau gegen einen Tresor im Büro gedrückt, ihr die Hände auf dem Rücken zusammengehalten und ihr die Hose herunter gezogen haben soll. Obwohl die Frau sagte, dass sie dies nicht wolle, soll der Angeklagte dennoch den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben.

Auch die stellvertretende Filialleiterin soll laut Anklage im November 2024 vom Angeklagten in dessen Büro ans Gesäß gefasst worden sein. Ebenfalls im November 2024 soll eine weitere Auszubildende Opfer des 35-Jährigen geworden sein. Unter anderem soll er ihr bei einem „Feedback-Gespräch“ an das Gesäß gefasst haben.

Zudem soll er im Sommer 2023 einer weiteren Mitarbeiterin in dem Supermarkt wiederholt an die bekleidete Brust gefasst und diese geknetet haben, obwohl die Frau dies nicht gewollt habe.

In der von Verteidiger Nikias Roth verlesenen Einlassung des Angeklagten räumte der 35-Jährige alle Taten vollumfänglich ein. „Ihm ist heute klar, dass er bestehende Machtverhältnisse und besondere Schutzbedürftigkeiten der Geschädigten in grob pflichtwidriger Weise ausgenutzt hat“, führte Roth aus. Der Mandant habe sich nach den Anzeigen durch die Opfer selbst in Therapie begeben und arbeite das Geschehene bereits auf. Der Prozess wird fortgesetzt.