Der Hauptangeklagte äußerte sich beim Prozessauftakt im Landgericht ziemlich holprig.
Drei Männer angeklagtKölner Senioren mit neuer Handwerker-Masche abgezockt

Der Betrugsfall beschäftigt sich mit angeblichen Reinigungsleistungen.
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Mit einer neuen Masche des Trickbetrugs muss sich seit Donnerstag das Kölner Landgericht beschäftigen. Auf der Anklagebank sitzen drei Männer, die – in unterschiedlicher Tatbeteiligung – angeblich Reinigungsarbeiten für Senioren durchführen wollten, die alten Menschen aber laut Staatsanwaltschaft gnadenlos abzockten. Beim Prozessauftakt in Saal 210 des Justizgebäudes legte der 32-jährige Hauptbeschuldigte ein eher holpriges Geständnis ab. Dem einschlägig vorbestraften Familienvater droht eine lange Haftstrafe, machte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül deutlich.
Köln: Laut Anklage diverse Hausbesitzer betrogen
Der Hauptbeschuldigte hatte seine Dienste als Steinpfleger in Einfamiliensiedlungen in Köln und dem Umland angeboten. Los ging es im März 2024 in Bergisch Gladbach: Für ein älteres Ehepaar sollte der Mann die Steine in der Einfahrt und auf der Terrasse reinigen und versiegeln. Dazu habe er 2000 Euro in bar erhalten. Ein Komplize habe dann nur oberflächlich mit dem Hochdruckreiniger hantiert. Dann habe der Haupttäter behauptet, während der Arbeiten noch Feuchtigkeit in den Seitenwänden entdeckt zu haben. „Er bot an, dies für 12.000 Euro zu beheben“, heißt es in der Anklageschrift.

Der Hauptbeschuldigte mit seiner Verteidigerin Funda Bicakoglu beim Prozessauftakt im Kölner Landgricht
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Aus Angst um sein Haus habe der 85-jährige Bewohner zugestimmt und das Geld bei seiner Bank abgehoben. Während der Mann unterwegs war, soll der betrügerische Handwerker dessen Ehefrau nach draußen geschickt haben – sie sollte laut Anklage nachsehen, ob Wasser am Balkon langlaufe. Das habe der Angeklagte genutzt und das Schlafzimmer des Hauses durchsucht. Hier habe er mehrere kostbare Ketten eingesteckt. Tags darauf habe er erneut 750 Euro für eine angebliche Versiegelung kassiert und angekündigt, die Arbeiten im Mai fortzusetzen. Aufgetaucht seien er und der Kollege aber nicht mehr.
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In einem weiteren Fall soll der Hauptangeklagte einer 84-jährigen Hausbesitzerin angeboten haben, die Steinplatten vor dem Haus und den Lattenzaun zu reinigen und zu imprägnieren. 1250 Euro habe er kassiert, jedoch nur kurz den Hochdruckreiniger genutzt. Für 350 Euro soll er einem älteren Ehepaar versprochen haben, deren Gartenhausdach zu erneuern. Ein Mitarbeiter habe dieses mit Wasser abgespritzt. Dann wurde das Dach mit Klebeband präpariert. Nun sei alles zu nass, habe der Angeklagte geäußert, er komme am nächsten Tag wieder. Doch der Mann tauchte nicht mehr auf.
Köln: Auch 98-Jährige aus Rath/Heumar unter den Geschädigten
Er habe bei weiteren Opfern lose Fliesen reparieren und eine Regenrinne anbringen wollen. 3300 Euro habe er kassiert und die Arbeiten nur simuliert. Einem Mann in Köln-Mülheim habe er vorgelogen, dessen Hausfassade sei aufgebläht und gesagt haben: „Das kann man aber leicht reparieren.“ Ein Komplize habe die Fassade dann noch mit einem Gegenstand abgeklopft und beschädigt. 6000 Euro habe der Haupttäter kassiert und vorgegeben, damit Baumaterialien kaufen zu wollen. Auch hier sah der Geschädigte die Handwerker nach der erfolgten Geldübergabe nie wieder.
Der „schäbigste Fall“, so drückte es sogar Anwältin Funda Bicakoglu, die den Hauptangeklagten vertritt, unverblümt aus, betrifft eine 98-jährige Kölnerin. Der schwerhörigen und leicht verwirrten Dame habe der Beschuldigte weißmachen wollen, dass die Klingel des Hauses in Rath/Heumar repariert werden müsse. Aufdringlich habe der Mann, der in Begleitung eines Mitangeklagten war, nach Wertsachen gefragt. Nachdem die Dame geäußert habe, nichts Wertvolles im Haus zu haben, seien die Männer gegangen. Das Geschehen wurde auf einem Überwachungsvideo festgehalten.
In einem anderen Fall soll ein Komplize des 33-Jährigen zwei Hausbewohnern vorgelogen haben, seine Katze sei entlaufen und gefragt haben, ob er im Garten nachschauen dürfe. Der Angeklagte soll währenddessen das Haus betreten und Schubladen durchwühlt haben. Als eine Bewohnerin das sah und laut um Hilfe geschrien habe, flüchteten die Täter. Weiter soll sich der Hauptbeschuldigte in einem Fall als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgegeben haben. Mit einem Komplizen habe er vorgegeben, nach den Rohren schauen zu müssen. Er soll dann 300 Euro Bargeld eingesteckt haben.
Köln: Richter wundert sich über holpriges Geständnis
Zum Prozessbeginn kündigte Verteidigerin Bicakoglu ein umfassendes Geständnis ihres Mandanten an. Man wolle den größtenteils sehr betagten Geschädigten eine Aussage vor Gericht ersparen. Dann sagte der Angeklagte jedoch, er habe jahrelang als Reiniger gearbeitet und die aufgeführten Reinigungsarbeiten auch ordnungsgemäß erledigen wollen. Doch dann habe er massiv Alkohol und Kokain konsumiert und nicht mehr sauber oder auch gar nicht mehr gearbeitet. Als Geständnis wertete Richter Gül das nicht: „Also, Arbeiten nicht fachmännisch ausführen, das ist ja kein Betrug.“ Die Anklageschrift gehe ja davon aus, dass von vornherein ein Betrug geplant gewesen sei.
Nach Beratung mit seiner Anwältin sagte der Mann: „Schuldig im Sinne der Anklage.“ Das erntete erneutes Kopfschütteln des Richters. Auch ein bloßes Abnicken sei kein Geständnis – und nur das könne strafmildernd gewertet werden. Auch stellte der Richter sich die Frage, ob der beschriebene Suchtdruck tatleitend gewesen sei. Denn bei einer früheren Verurteilung spielte dieses Thema noch keine Rolle. Ein Gutachter soll nun klären, ob der Konsum zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit führt. Nur dann könnte der Hauptangeklagte milder bestraft werden. Der Prozess wird fortgesetzt.


