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Gefängnisstrafen drohenAnklage spricht von Gruppenvergewaltigung in Kölner Hotel

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Die drei Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Die drei Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Insgesamt vier Angeklagten drohen vor dem Kölner Landgericht mehrjährige Gefängnisstrafen.

Mit zwei Fällen der Vergewaltigung befassen sich in dieser Woche verschiedene Strafkammern des Kölner Landgerichts. Während in einem Verfahren (Aktenzeichen: 103 KLs 7/25) ein Gruppendelikt angeklagt ist, geht es im anderen Prozess (Aktenzeichen: 325 KLs 5/25) um eine heimliche Verabreichung von Drogen. Beide Sachverhalte werden strittig verhandelt – den Frauen bleibt eine Aussage im Gerichtssaal und eine naturgemäß kritische Befragung durch die Verteidiger nicht erspart.

Köln: Gruppenvergewaltigung in Hotel an den Ringen?

Fall 1: Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft lernte die Geschädigte den heute 25-jährigen Beschuldigten im März 2024 im Bereich des Rudolfplatzes kennen. „Sie haben sich kurz unterhalten und geküsst“, so die Staatsanwältin. Danach hätten die beiden ein Hotel am Friesenplatz aufgesucht. Dort kam es zunächst zu einvernehmlichem Sex. Währenddessen habe der Angeklagte die Frau mit dem Gesicht von sich weggedreht – und so ein Überraschungsmoment geschaffen.

Heimlich soll sich der 24-jährige Mitangeklagte ins Hotelbett geschlichen und den Geschlechtsverkehr unbemerkt von der Frau fortgesetzt haben. Dass etwas nicht stimmt, habe sie daran gemerkt, dass der fremde Mann ihr seine Hand auf den Rücken gelegt habe. „Sie wunderte sich über seine kalte Hand und drückte ihn weg“, sagte die Staatsanwältin sinngemäß.

 „Was ist mit mir? Ich bin auch noch dran“, soll der dritte Angeklagte kurz danach geäußert haben. Nachdem die Frau sich geweigert habe, soll der 20-Jährige diese unter Gewaltanwendung zu sich hergezerrt und den Oralverkehr abgepresst haben. Die Frau habe würgen müssen und sich letztlich losreißen können, so die Staatsanwältin. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei. Keiner der drei Beschuldigten sitzt in Untersuchungshaft.

Köln: Zwei Angeklagte schweigen, der dritte streitet alles ab

Die beiden älteren Angeklagten ließen über ihre Verteidiger Daniela Küttner und Martin Nitschmann ausrichten, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Lediglich Anwalt Frank Seebode gab für seinen Mandanten eine Erklärung ab. Sein Mandant gehe von einvernehmlichen sexuellen Handlungen aus. Dass etwas gegen den Willen der Frau geschehen sein könnte, habe er nicht bemerkt – und auch nicht gewollt: „Wenn es zu einer Schädigung kam, dann tut ihm das sehr leid.“

Für die anstehende Befragung der Geschädigten ließ deren Anwältin die Öffentlichkeit ausschließen – da intime Details zur Sprache kämen. Verteidiger Nitschmann kritisierte, dass jedoch fünf jungen Praktikanten die Anwesenheit in nichtöffentlicher Sitzung erlaubt wurde, „das beißt sich etwas“. Zuvor hatte Nitschmann bereits gerügt, dass kurzfristig ein Schöffe ausgetauscht wurde, nachdem dieser nicht erschienen war. Der Prozess konnte erst mit großer Verzögerung beginnen.

Köln: Angeklagter soll Frau unter Drogen gesetzt haben

Fall 2: In einem weiteren Verfahren sitzt ein Familienvater aus Porz auf der Anklagebank. In Abwesenheit von Frau und Kind hatte er sich laut Staatsanwalt in seiner Wohnung mit einer Frau getroffen. „Er drängte sie, einen Tee zu trinken, den er mit Ecstasy versetzt hatte“, heißt es laut Anklage. Der Frau sei daraufhin schwindelig geworden und habe sich bäuchlings auf einen Teppich gelegt. Zunächst habe der Mann gefragt, ob er die Frau massieren solle. Das habe sie abgelehnt.

Dann sei der 27-Jährige zudringlicher geworden und habe Sex gewollt. „Stell dich nicht so an und benimm dich nicht wie ein Kind“, soll er geäußert und die Frau vergewaltigt haben. Vor Schmerzen habe sie aufgeschrien, aber keine Kraft mehr gehabt, den Mann von sich wegzustoßen, so der Staatsanwalt. Äußern will sich der Angeklagte nicht, wie Verteidiger Michael M. Lang mitteilte. Allen Angeklagten drohen mehrjährige Gefängnisstrafen. Beide Strafprozesse werden fortgesetzt.