Der Beschuldigte räumte jetzt eine „riesengroße Dummheit“ ein. Das Urteil in dem Marienheider Fall wird für Donnerstag erwartet.
Urteil am DonnerstagAnklage fordert zehn Jahre Haft für Brandstiftung in Marienheide

Der Angeklagte soll an den Tatort zurückgekehrt sein und mit Waschbenzin ein Feuer gelegt haben.
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Geht es nach der Staatsanwaltschaft, dann muss ein 42 Jahre alter Mann aus Monheim für zehn Jahre ins Gefängnis. Die Vertreterin der Anklagebehörde forderte die Strafe wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tatmehrheit mit Einbruchdiebstahl sowie Brandstiftung in einem weiteren Fall. Laut den Ausführungen der Staatsanwältin war der Mann in der Nacht auf den 23. April 2025 in ein Wohnhaus in Marienheide eingebrochen, indem er ein rückwärtiges Kellerfenster mit einer Axt eingeschlagen habe.
Die Bewohner des Hauses waren zu dem Zeitpunkt in Urlaub. In dem Haus soll der Mann neben 150 Euro Bargeld auch zahlreiche andre Elektro- und Wertgegenstände erbeutet haben. Zudem habe er den Schlüssel zu einem vor dem Haus geparkten Ford Transit an sich genommen und habe mit dem Fahrzeug die Beute vom Tatort geschafft.
Haus wurde schwer beschädigt
In der Nacht auf den 25. April sei der Angeklagte dann an den Tatort zurückgekehrt und habe am Kellerfenster mit Waschbenzin ein Feuer gelegt, um Spuren zu verwischen. Beim Einstieg durch das zertrümmerte Kellerfenster soll der Angeklagte sich eine blutende Wunde zugezogen haben. Das Feuer habe sich rasch ausgebreitet, das Haus unbewohnbar gemacht und so schwer beschädigt, dass es inzwischen abgerissen worden sei. Der Schaden soll sich auf rund eine Million Euro belaufen, so die Anklägerin in ihrem Plädoyer.
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In der Nacht auf den 29. April soll der Angeklagte dann auch noch den entwendeten Transporter auf einem Parkplatz in Leverkusen in Brand gesetzt haben – erneut, um Spuren zu verwischen. Der Angeklagte, der die Vorwürfe umfassend eingeräumt hatte, sagte in seinem letzten Wort: „Es ist mir sehr unangenehm, und ich empfinde sehr große Scham vor der Familie, die ihr Haus verloren hat.“ Und weiter: „Es war eine riesengroße Dummheit von mir.“
Der bereits erheblich vorbestrafte 42-Jährige bat das Gericht um die Einweisung in den Maßregelvollzug. So wolle er seine Alkohol- und Drogenproblematik in den Griff kriegen. Das Gericht kündigte für Donnerstag ein Urteil an.

