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Schläge und TritteProzess in Waldbröl wegen schwerer Körperverletzung

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt eine Außenansicht des Amtsgerichts Waldbröl.

Das Amtsgerichtsgebäude in Waldbröl.

Ein 22-jähriger Mann aus Reichshof steht vor dem Amtsgericht Waldbröl. Mit anderen Männern soll er ein Opfer krankenhausreif geschlagen haben.

Wegen gemeinschaftlicher, schwerer Körperverletzung im November 2021 musste sich jetzt ein 22-Jähriger aus der Gemeinde Reichshof vor dem Schöffengericht Waldbröl verantworten. Das auf der Intensivstation behandelte Opfer war nach dem Vorfall vor einer Gummersbacher Bar monatelang nicht arbeitsfähig und leidet noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Dass sich zwei Besucher in der Gaststätte nicht respektvoll verhalten hätten, sei der Grund für die Gruppe, der der Beschuldigte angehörte, gewesen, die beiden auf dem Parkplatz aufzumischen, schilderte der Staatsanwalt. Dabei seien Worte wie „Komm, die machen wir kaputt“ gefallen. Nach Faustschlägen ins Gesicht sowie Tritten gegen Kopf und Oberkörper habe der Angeklagte höhnisch geäußert: „Wegen Dir sind meine Schuhe jetzt voll Blut.“

Ich hätte dabei sterben können.
Das Opfer zu dem Angriff

Von einem durch den Verteidiger angebotenen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 10 000 Euro, der zu einer milderen Strafe führen könnte, wollte der Hauptgeschädigte nichts wissen: „Das Geld ist mir nicht so wichtig – ich will Gerechtigkeit.“ Etwa fünf bis sechs Personen hätten auf ihn eingetreten, während er versuchte, wenigstens sein Gesicht mit einer Jacke zu schützen: „Ich hätte dabei sterben können.“

Zuvor hatte der Angeklagte berichtet, dass es ein schöner Abend gewesen sei, bis der „sturzbesoffene“ Geschädigte beleidigend geworden wäre. Vor der Tür sei die Sache aus dem Ruder gelaufen. Den Hauptanteil an der Schlägerei habe ein Kumpel mit einem eingegipsten Arm gehabt. Er selbst habe lediglich ein- bis zweimal zugetreten und dessen Begleiter einige Faustschläge versetzt. Der erinnerte sich jedoch, dass es mehr als zehn Tritte gewesen seien. Der Angeklagte entschuldigte sich bei beiden.

Ein Gummersbacher Polizeibeamter berichtete, dass der Angeklagte am Tattag einen Vorwurf abgestritten habe. Die beteiligten und gesondert verfolgten Mittäter verweigerten als Zeugen die Aussage. In seinen Räumlichkeiten habe es nur eine verbale Auseinandersetzung gegeben, beschrieb der Geschäftsführer der Bar, alles andere sei draußen passiert. Als Vorsitzender Richter entschied Carsten Becker, die Verhandlung mit weiteren Zeugen fortzusetzen.