Im Jahr 2021 gerieten zwei Väter im Wartezimmer eines Kinderarztes aneinander. Einer von ihnen stand jetzt vor dem Richter.
2000 Euro GeldstrafeBlutige Rangelei beim Kinderarzt in Nümbrecht

Einer der Kontrahenten stand jetzt in Waldbröl vor dem Amtsgericht
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Ein 42 Jahre alter Mann ist vom Amtsgericht Waldbröl nach einer Rangelei in einem Wartezimmer eines Nümbrechter Kinderarztes zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Das Wartezimmer war im Sommer 2021 zum Schauplatz einer blutigen Auseinandersetzung zweier Väter geworden. Einer musste sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.
Verbale Auseinandersetzung
Laut Staatsanwaltschaft soll sich der 42-jährige Angeklagte mit seiner 49-jährigen Verlobten und dem gemeinsamen zweijährigen Sohn am späten Vormittag des 17. Juni in dem Wartezimmer aufgehalten haben – wie auch der in diesem Verfahren als Geschädigter auftretende 32-jährigen Vater und sein anderthalbjähriger Sohn . Weil dem Geschädigten das Spielen des kleinen Jungen und dessen Vater zu laut war, sie zudem keine Maske getragen haben sollten, und ihm der Abstand zu ihm und seinem Sohn zu gering erschien, soll es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit der Frau und dem Angeklagten gekommen sein.
Hau richtig drauf
Das gipfelte in einer Rangelei zwischen den beiden Männern. Der Angeklagte soll den Geschädigten gegen die Wand geschubst haben. Dabei soll er sich einen Bandscheibenvorfall und diverse Hämatome zugezogen haben – bevor der 32-jährige den Angeklagten in den Schwitzkasten nehmen konnte, um so weiteres zu verhindern. Die Verlobte soll den Angeklagten mit den Worten „Hau richtig drauf“ angestachelt haben.
Während der Geschädigte die Vorkommnisse analog zur Anklageschrift schilderte, hatten sich die Dinge in den Augen des Angeklagten ein wenig anders abgespielt. „Mein Mandant ist nicht der Täter, er ist vielmehr das Opfer“, wies sein Verteidiger die Vorwürfe zurück. Vielmehr sei die Aggression vom Geschädigten ausgegangen.Der Angeklagte schilderte: „Ich habe ihn gefragt, was sein Problem sei. Das Kind ist zwei Jahre alt und wenn Kinder spielen, kann es schon mal laut werden. Er ist aufgestanden und hat mich, mit seinem Kind auf dem Arm, gegen die Schulter geboxt.“ Weil er ihn aufforderte, dass nicht noch einmal zu tun, sei die Situation eskaliert. Der Geschädigte habe seinen Sohn unsanft auf den Boden gesetzt und sei auf den Angeklagten losgegangen. Um sich zu verteidigen, umklammerte der 42-Jährige den 32-Jährigen, sie stürzten gegen die Wand, dabei prallte der Angeklagte mit seinem Kopf dagegen. Eine blutige Nase, Schädelprellungen und ein Loch in der Wand waren das Resultat.
Die Verlobte bestätigte in ihrer Aussage die Angaben des Angeklagten. Sie erzählte, dass der Geschädigte sehr genervt und dann auch schnell aggressiv geworden sei. Eine weitere, neutrale Zeugin erzählte, sie könne sich vor allem an die Zurufe einer Frau „Hau richtig drauf“ erinnern. Obwohl sich die Aussagen beider Parteien deutlich widersprachen, sahen Richterin Laura Krause als auch die Staatsanwältin die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten als bewiesen an und fanden, dass die Aussagen des Angeklagten und seiner Verlobten „abgesprochen und einstudiert“ gewirkt hätten.