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Fahrerflucht angeklagtVerfahren gegen Morsbacher wurde gegen Geldauflage eingestellt

2 min
Das Waldbröl
Amtsgericht.

Vor dem Waldbröler Amtsgericht musste sich ein 78-Jähriger wegen einer mutmaßlichen Unfallflucht im Februar verantworten.

Vor dem Waldbröler Amtsgericht schilderte die Unfallgegnerin den Hergang anders als der Angeklagte. Der muss nun eine Geldauflage zahlen.

Auf keinen Fall sollte man sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, verdeutlichte Richter Carsten Becker am Montag im Amtsgericht Waldbröl. Der Beschuldigte, ein 78-jähriger Morsbacher, hatte am Ende Glück im Unglück: Das Verfahren gegen ihn wurde mit einer Geldauflage eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Februar nach einem Verkehrsunfall auf der Waldbröler Straße in Morsbach fortgefahren zu sein, ohne seine Personalien anzugeben.

Unterschiedliche Aussagen

Der Mann schilderte, dass er nach einem Einkauf im Supermarkt in Richtung Lichtenberg gefahren sei. Plötzlich sei ihm ein anderes Fahrzeug von der linken Seite kommend in die hintere Tür und den Kotflügel gefahren. Problematisch sei gewesen, dass weder er noch die Fahrerin des anderen Autos ein Handy dabeigehabt hätten. So hätten sie sich geeinigt, die Schäden jeweils der eigenen Versicherung zu melden, an den Austausch der Personalien hätten sie in der Aufregung nicht gedacht. Abends habe er sich dann bei der Waldbröler Polizeiwache gemeldet.

Die 76-jährige Zeugin aus Waldbröl stellte den Unfallhergang etwas anders dar. Bei einem Wendevorgang habe sie sich versichert, dass die Straße frei war, doch plötzlich habe es geknallt. Nach dem Aussteigen habe sie gehört, wie der Angeklagte sagte: „Mist, ich habe gedacht, ich komme noch daran vorbei.“ Auf ihre Frage nach seinem Namen habe er geantwortet: „Den sage ich Ihnen doch nicht.“ Anschließend sei er fortgefahren. Sie habe sich das Kennzeichen gemerkt und habe dann die Polizei gerufen. Ein Waldbröler Polizeibeamter konnte keine Angaben machen, die den Vorfall über das vorliegende Protokoll hinaus erhellt hätten.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum mein Mandant, der damals nicht unter Alkoholeinfluss stand, sich als Unfallgeschädigter unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben sollte“, unterstrich der Verteidiger des Angeklagten. Auch wenn die Unfallumstände nicht eindeutig aufgeklärt werden konnten, blieb der Umstand, dass der Morsbacher seine Personalien nicht an der Unfallstelle angegeben hatte. Der Morsbacher muss nun 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.