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Gericht entscheidetFrau aus Nümbrecht beleidigt Alice Weidel und muss dafür zahlen

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Das Foto zeigt die AfD-Politikerin Alice Weidel

Alice Weidel, Bundesvorsitzende und Co-Fraktionschefin der AfD. 

Eine 71-Jährige aus Nümbrecht hatte die AfD-Politikerin Alice Weidel online übel beschimpft. Das Amtsgericht Waldbröl erließ einen Strafbefehl.

Weil eine 71-jährige Nümbrechterin die AfD-Politikerin Alice Weidel in einem Social-Media-Beitrag mit dem Wort „Nazischlampe“ betitelt hatte, wurde gegen sie ein Strafbefehl erlassen, gegen den sie aber Einspruch erhob. Daher musste sie nun wegen eines Strafbefehlsverfahrens vor dem Amtsgericht in Waldbröl erscheinen.

Die Frau ließ durch ihre Verteidigerin erklären, dass ihr nicht bewusst gewesen sei, dass sie eine strafbare Handlung begangen habe.  Sie war davon ausgegangen, dass, nachdem ein Moderator Alice Weidel in einer Satire-Sendung mit „Nazischlampe“ betitelte und damals ein Gericht entschieden hatte, dass dies als Satire durch die Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar gewesen sei, dass auch sie den Begriff wie so viele andere im Internet benutzen dürfe.

Einspruch zurückgezogen

Doch dieses Gerichtsurteil wurde mittlerweile gekippt, was die Nümbrechterin nun teuer zu stehen kommt. Auf der Plattform X waren User eingeladen worden, an die AfD-Politikerin Fragen zu stellen, die diese beantworten sollte. Dies nutzte die Rentnerin, die unter anderem auch bei den „Omas gegen Rechts“ aktiv ist, ihre Meinung gegen die Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion kund zu tun.

Ihre Handlung hatte ein Strafbefehl und eine Geldstrafe zur Folge, gegen den sie Einspruch eingelegt hatte. Die Verteidigerin der Nümbrechterin erklärte zudem, dass ihre Mandantin zu dem Zeitpunkt unter Depressionen gelitten hatte. „Mir ging es wirklich nicht gut. Und normalerweise ist das auch nicht mein Sprachgebrauch. Ich werde das definitiv nicht wieder machen“, so die 71-Jährige.

Die Angeklagte entschied nach Rücksprache mit ihrem Rechtsbeistand, den Einspruch wieder zurückzuziehen. „Ihr setzt das Verfahren sehr zu“, erklärte ihre Verteidigerin. Damit ist nun der Strafbefehl des Amtsgerichts rechtskräftig und die Senioren hat eine Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro (25 Tagessätze á 50 Euro) zu zahlen.