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Fall liegt sieben Jahre zurückWaldbröler Amtsgericht verhandelt „Klaps auf den Po“

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Für eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls muss eine 15-Jährige als Zeugin vor dem Waldbröler Amtsgericht gehört werden.

„Wir unterhalten uns hier über einen Klaps auf den Po, der sieben Jahre zurückliegt, und die Ankündigung, dass es Ärger gäbe, wenn das Mädchen nicht bald still ist“, monierte der Anwalt eines Waldbrölers (41) das Ausmaß der Anklage am Donnerstag im Amtsgericht Waldbröl. Er halte seinen Mandanten für unschuldig und forderte entweder eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen oder eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls, auch wenn dafür eine Minderjährige als Zeugin gehört werden müsse.

Angeklagter aus Waldbröl schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen

Die Staatsanwältin hatte dem Mann vorgeworfen, 2016 der damals dreijährigen Tochter seiner jetzigen Lebensgefährtin aufs Gesäß geschlagen zu haben, weil sie gequengelt habe. Deren fünf Jahre ältere Halbschwester, die mit ihr im gleichen Zimmer schlief, habe das beobachtet und auch die Worte mitbekommen: „Wenn ich jetzt noch etwas höre, gibt es Schlimmeres.“

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen, sein Anwalt schilderte aber die Hintergründe, die zu dem Strafprozess geführt hätten. So habe der Vater der beiden Mädchen aus Idar-Oberstein parallel zu einem Sorgerechtsverfahren seinem Mandanten zunächst sogar sexuelle Übergriffe zur Last gelegt, die sich in einem vorherigen Prozess in Luft aufgelöst hätten: „Aber durch diese Vorwürfe hat der Mann sein Ziel erreicht und das Sorgerecht bekommen.“ Deshalb wirkten die jetzigen Vorwürfe wie ein „Reserve-Sachverhalt.“

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft konnte sich Richter Carsten Becker mit einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen nicht anfreunden. Auch die Staatsanwältin hielt die Belastung einer Aussage für die jetzt 15-jährige Zeugin für erträglich, zumal kein sexueller Fokus gesetzt werde. Daher entschied Becker, das Verfahren mit Zeugen fortzusetzen.