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VerkehrStadt Wiehl will mehr Parkplätze pro Haus

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Autos auf einem Parkplatz.

Ein Einfamilienhaus soll mindestens zwei Stellplätze haben.

Die  Wiehler Stadtverwaltung will die Stellplatzpflicht mit einer eigenen Satzung regeln und die Vorschriften verschärfen. Die Politik braucht noch Bedenkzeit.

Wie viele eigene Parkplätze muss ein neues Wohn- oder Gewerbehaus   haben? Diese Frage will die Stadt Wiehl erstmals in einer eigenen Satzung regeln. Erklärtes Ziel ist, dass die Bauherrn den erwarteten Parkraumbedarf künftig auf dem Baugrundstück selbst stillen – und nicht im engen öffentlichen Straßenraum.

Die bisher gültige Landesverordnung sieht vor, dass jede Wohneinheit einen Stellplatz haben muss. In Wiehl sollen es künftig bei einem neugebauten Einfamilienhaus zwei Parkplätze sein. Diese strengere Satzung wird sich sicher positiv auf den Verkehr auswirken – aber vielleicht auch negativ auf die Investitionsfreude von Immobilienentwicklern und anderen Häuslebauern.

Das Thema ist also komplex. Obwohl die Stadtverwaltung ihren Satzungsentwurf schon vor einem Monat der Politik vorgestellt hat, brauchte diese noch Bedenkzeit.

Wiehler Fraktionen müssen länger beraten

Der Ratsausschuss für Stadtentwicklung hat den Beschluss darum auf seine nächste Sitzung vertagt. Diese wäre immer noch früh genug vor der entscheidenden Ratssitzung im September, merkte Ausschussvorsitzender Sören Teichmann (CDU) an.

SPD-Fraktionssprecher Ingo Kötter hatte die Absetzung der entsprechenden Tagesordnungspunkte beantragt. „Bisher haben wir noch keine solche Satzung, wir haben Beratungsbedarf.“ Die Regelung sei von erheblicher stadtplanerischer Tragweite, die Entscheidung sollte man nicht unter Zeitdruck treffen. Während Marcus Heck für die CDU-Fraktion zustimmte, widersprach Udo Kolpe (SPD) seinem Fraktionschef. „Das ist eine gute Vorlage, die sollten wir nicht lange liegen lassen.“

Die Wiehler Regelung orientiert sich an der Mustersatzung des „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“. Diese sei „eine fachlich und rechtlich fundierte Basis“, versichert die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage. Und das Rathaus hat bereits auf Kritik reagiert. In der Infoveranstaltung für die politischen Gremien sei   die Pflicht zur Herstellung versickerungsfähiger Stellplätze kontrovers diskutiert worden. Da tatsächlich die Entwässerungssatzung der Stadt schon einen Anreiz setzt, versickerungsfähiges Pflaster zu verlegen, habe man diesen Passus gestrichen.

Zudem wird bei Mehrparteienhäusern weniger Parkraumbedarf angenommen. Ein Doppelhaus muss beispielsweise laut Entwurf nur drei und nicht vier Parkplätze einrichten. Die Zahl der erforderlichen Stellplätze kann zudem in Abhängigkeit von der Qualität des Busverkehrs eingeschränkt werden.

Andererseits muss der Fahrradverkehr berücksichtigt werden als Alternative zum Autoverkehr. Der Satzungsentwurf verlangt, dass Einzelhandelsgeschäfte nach einem bestimmten Schlüssel Fahrradständer aufstellen.