Erneuerbare EnergieWindräder in Bergneustadt nur auf wenigen Flächen möglich

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Windrad_Hermesdorf

In Waldbröl-Hermesdorf dreht sich bereits ein Windrad. In Bergneustadt bislang nicht. 

Bergneustadt – Nach aktueller Gesetzeslage ist es so gut wie unmöglich, auf dem Bergneustädter Stadtgebiet im großen Stil Energie aus Windkraft und Photovoltaik zu produzieren. Zu diesem Fazit kommt die „Potenzialanalyse für Energieparks in Bergneustadt“ der städtischen Klimaschutzmanagerin Nora Leidig, die jetzt im Ausschuss für Umwelt und Zukunftsfragen vorgestellt wurde.

Die SPD-Fraktion hatte die Expertise initiiert und im Frühling im Stadtrat eine Mehrheit für einen entsprechenden Arbeitsauftrag an Leidig gewonnen. Daraufhin wälzte die Klimaschutzmanagerin viel Kartenmaterial und fasste die technischen und rechtlichen Bedingungen zusammen.

Windräder mit Gesamthöhe von 240 Metern

Beim Thema Windkraft ging Leidig in ihrer Analyse von Anlagen mit einer Gesamthöhe von satten 240 Metern Höhe aus. Vom Boden bis zur Nabe eines solchen Windrades wären es 160 Meter – ziemlich genau die Höhe des Kölner Doms. „Das ist der momentane Standard bei neuen Anlagen“, betonte Leidig im Ausschuss.

Für ihre Ausarbeitung markierte sie diejenigen Hänge auf dem Stadtgebiet, die zu steil sind, um dort Windräder zu errichten und machte sich über die mittlere Windgeschwindigkeit schlau. Mindestens sechs Meter pro Sekunde müsse sich die Luft bewegen, um ein Windrad einigermaßen effizient betreiben zu können, so Leidig.

Nahe dem Flugplatz auf dem Dümpel wäre Platz

Schließlich berücksichtigte sie die derzeit gültigen Abstandsregeln zu Wohnhäusern – das Windrad darf sich danach erst ab 1000 Meter Entfernung von einer Siedlung im Innenbereich drehen. Außerhalb sind es mindestens 720 Meter, die Zahl erklärt sich aus der dreifachen Höhe der Anlage.

Leidigs Fazit: Außer einer kleinen Fläche nahe dem Flugplatz auf dem Dümpel und einer noch kleineren auf dem Beulberg findet sich derzeit für jede Ecke des Stadtgebietes mindestens ein Ausschlussgrund, der gegen die Installation von Windrädern spricht.

Photovoltaik ab fünf Hektar wirtschaftlich

Auch für größere Photovoltaikfelder spricht die Analyse Hindernisse an. „Grundsätzlich macht der Betrieb eines Photovoltaikparks erst ab einer Größe von fünf Hektar wirtschaftlich Sinn“, informierte Leidig. In der Praxis seien Flächen entlang von Bahnstrecken oder Autobahnen beliebt – mit beidem könne Bergneustadt allerdings nicht dienen.

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Hinzukomme, dass solche Solarparks nach geltendem Recht auf bereits versiegeltem Boden zu errichten seien und vom Gesetzgeber nicht als privilegierte Vorhaben im Außenbereich angesehen würden. Heißt: Ein Bauantrag für die Errichtung im Grünen hätte derzeit keine Chance.

Ausschuss beschließt neue Richtlinien abzuwarten

Explizit sprach Nora Leidig auch die Idee an, Wind- und Solarparks dort anzusiedeln, wo der Borkenkäfer Kahlflächen hinterlassen hat. „Rechtlich geht das nur im Einzelfall, denn Wald bleibt Wald, mit der vorrangigen Option der Wiederaufforstung“, erklärte die Klimaschutzmanagerin die Vorgaben.

„Wir sollten warten, welche neuen Leitlinien aus Berlin und Düsseldorf kommen und dann prüfen, ob sie etwas an unserer Situation ändern“, schlug die Ausschussvorsitzende Heike Schmid (CDU) vor. In Sachen Abstandsregeln warte man „praktisch täglich“ auf Neuigkeiten vom Bundeswirtschaftsminister. Der Ausschuss stimmte zu.

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