Neues VerpackungsgesetzSo gehen Wipperfürther Restaurants mit der Mehrweg-Pflicht um

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Zwei Mitarbeiter im Laden mit Recup Mehrwegbechern in der Hand.

Die panpan Brotmanufaktur Kraus in WIehl hat Coffee-To-Go auf Mehrweg umgestellt.

Am 1. Januar ist eine Änderung im Verpackungsgesetz in Kraft getreten, die für weniger Müll sorgen soll.

Mit dem Jahreswechsel sind einige neue Gesetze und Regeln in Kraft getreten. Unter anderem hat sich die Verpackungsverordnung geendet. Und das auch mit Konsequenzen für die Gastronomie (siehe Infokasten). Doch noch sind längst nicht alle betroffenen Gastwirte über die neuen Regeln informiert, wie eine kurze Umfrage bei Restaurants in Lindlar und Wipperfürth ergab.

Im Ratskeller am Marktplatz in Wipperfürth war die neue Regelung noch nicht bekannt. Das liege sicher daran, dass sie nicht betroffen seien, da sie zwar mehr als 80 Quadratmeter Fläche, aber weniger als fünf Mitarbeitern hätten, so Marcella Rizzuti.

Beim „Musikalischen Wirt“ in Hartegasse ist Gastwirt Toni Tix einen anderen Weg gegangen. Er müsse kein Mehrwegsystem anbieten, da er ebenfalls nicht unter die Regelung falle. Doch hat er vor zwei Monaten ein Mehrwegangebot eingeführt. Wer möchte, kann auf das System zurückgreifen und damit Verpackungsmüll sparen, denn das ist der Hintergrund der Gesetzesänderung. Doch die Nachfrage sei noch sehr gering, sagt Tix.

Pflicht verschäft Situation bei Mehrwegbehältnissen

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV), der für die Abfallberatung in Oberberg und Rhein Berg zuständig ist und sich für die Reduzierung von Plastikmüll stark macht, hat eine Orientierungshilfe für die Gastronomie ins Leben gerufen. Im Rahmen des ZeroWasteClubs wurde die „Bergische Mehrweg-Community“ gegründet und soll als Mehrwegplattform für alle dienen. Vier Mehrwegsystem-Anbieter sowie die Betriebe, in denen die Kunden eigenen Becher befüllen können oder die einen individuellen Filialbecher anbieten hat der BAV in einer interaktiven Karte dargestellt.

Dort sind alle wichtigen Informationen und Daten hinterlegt. Alle regionalen, gastronomischen Betriebe können sich mit ihrem ausgewählten System in dieser interaktiven Karte listen lassen, informiert der BAV. Er sieht die Einführung als einen Schritt, um Aspekte der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung in den Fokus alltäglichen Handelns zu rücken. Ein Trend hin zu Mehrwegsystemen sei bereits seit einiger Zeit zu verzeichnen, eine Pflicht verschärfe die Situation jedoch enorm. Ziel der Änderung im Verpackungsgesetz sei ein flächendeckendes Angebot von Mehrwegverpackungen.

Höherer Aufwand für Gastronomen und Wipperfürther Verbraucher

So gelangten weniger Einweggeschirr und -besteck in Umlauf. Der Verbraucher kann entscheiden, ob er das Ein- oder das Mehrwegangebot der Gastronomie annimmt, sei es beim Coffe-To-Go oder bei Gerichten zum Mitnehmen. Bei den Kunden müsse sich das Angebot erst einmal herumsprechen und auch das Handling per App, sagt Peter Hartkopf vom Hotel-Restaurant „Zum Holländer“ in Lindlar. Er bietet seit längerem ein Mehrwegsystem an. Das bedeute für den Gastronomen und auch für den Verbraucher allerdings einen höheren Aufwand. Er hofft, dass sich der Trend immer mehr durchsetzt.

Sein Angebot ist, ebenso wie das des „Musikalischen Wirts“ auch auf der interaktiven Karte des BAV gelistet. In Gummersbach hatte sich der Bürgermeister des Themas angenommen, um etwas gegen die zunehmende Vermüllung der Innenstadt zu unternehmen. Z Beginn des vorigen Jahres war eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet worden, die sich in Köln die Firma Vytal angesehen und Gastronomiebetriebe besucht, die das Mehrwegsystem des noch jungen Unternehmens nutzen. Und wie funktioniert das System?

Nur wer nach 14 Tagen nichts zurückgibt zahlt

Ein Gastronom stattet sich mit den erforderlichen Gefäßen bei Vytal aus und zahlt eine Anmeldegebühr. Bestellt ein Kunde Essen oder Getränke, wird der QR-Code des Behälters gescannt. Der Kunde scannt den Code über eine App auf seinem Smartphone ebenfalls. Dafür berechnet Vytal dem Betrieb je nach Gefäßgröße 10 bis 30 Cent. Der Kunde wird nur zur Kasse gebeten, wenn er nicht binnen 14 Tagen die Gefäße in einem der teilnehmenden Gastrobetriebe wieder abgibt.


Am 1. Januar ist die Änderung im Verpackungsgesetz (VerpackG2), die auf der EU-Einwegkunststoffrichtlinie beruht, in Kraft getreten. So müssen Restaurants, Bistros, Cafés, Kantinen und Lieferdienste mit einer Größe von mehr als 80 Quadratmeter oder fünf Mitarbeitern Mehrweg-Alternativen für Takeaway-Gerichte und To-Go-Getränke anbieten. Der Kunde kann zwischen Ein- und Mehrweg wählen. So soll ein Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.

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