Kein ähnlicher Fall bekannt: Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für den Fall, dass ein Konto gelöscht wird
Nach KontolöschungWipperfürther wartet weiter auf Erklärung

Der Wipperfürther Unternehmer Michael Atug.
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Der Fall des unabsichtlich gelöschten Geschäftskontos des Unternehmers Michael Atug bleibt auch eine gute Woche nach der Entdeckung mysteriös. Wie berichtet, war bei der Kreissparkasse Köln offenbar durch einen internen Fehler ein Geschäftskonto des Wipperfürthers gelöscht worden ohne Wissen des Kontoinhabers. Zwar ist das Geld wieder da, aber der Wipperfürther vermisst nach wie vor die schriftliche Stellungnahme, die die Kreissparkasse Köln ihm zugesagt hat – und er vermisst den Kontoauszug vom 30. Juli, den er unter anderem für seine Buchhaltung braucht. „Offenbar gibt es diesen Kontoauszug nicht, und das sagt ja schon alles. Wie kann man da jetzt einen Kontoauszug aus dem Nichts hochladen? Ich finde das unmöglich“, sagt Atug. Die Kreissparkasse hat den Fall eingeräumt und bedauert ihn, möchte sich aber öffentlich nicht weiter äußern.
Ein äußerst seltener Fall
Auf jeden Fall ist der Vorfall keineswegs alltäglich, wie die Verbraucherzentrale NRW auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt: „Fälle, in denen Banken Verbrauchern ein Konto versehentlich gelöscht haben, liegen uns nicht vor“, heißt es dort. „Gelegentlich erreichen uns Verbraucherbeschwerden, die über einen verweigerten Kontozugriff und eine insofern wenig auskunftsfreudige Bank berichten. In solchen Fällen könnte ein Geldwäscheverdacht der Hintergrund sein“, schreibt Christian Urban, Leiter der Gruppe Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW, auf Anfrage. Aber Kontozugriff hatte und hat Michael Atug ja. Nur, dass sein Konto quasi eine – bis auf alte Kontoauszüge – leere Hülle war.
Die Vergangenheit zeigt aber, dass Geldautomaten, Onlinebanking oder Kassensysteme im Handel zumindest vorübergehend ausfallen können.
Urban erinnert sich aber an ähnliche Probleme vor geraumer Zeit: „Die Migration der Postbank-IT auf die Systeme der Deutschen Bank im Jahr 2023 erzeugte zahlreiche Probleme. Verbraucher berichteten uns unter anderem, dass sie erhebliche Zeit weder online noch am Automaten auf ihr Konto zugreifen konnten.“
Was kann ich als Kunde einer Bank, einer Sparkasse oder eines Neobrokers denn prophylaktisch tun, um auf einen solchen Fall, bei dem unvermittelt das Konto gelöscht wird, vorbereitet zu sein? „Die Vergangenheit zeigt aber, dass Geldautomaten, Onlinebanking oder Kassensysteme im Handel zumindest vorübergehend ausfallen können.“
Was also tun? „Bargeld bietet schon im Alltag Vorteile. Eine Bargeldreserve für Notfälle ist in jedem Fall empfehlenswert. Überlegenswert ist auch ein weiteres Girokonto bei einer anderen Bank. Bei Problemen oder Störungen bei einem Institut bleibt man so handlungsfähig.“ Depot- und Kontoauszüge zu speichern könne ebenfalls sinnvoll sein – „schon alleine, weil Banken digitale Auszüge im Postfach häufig nur für einen begrenzten Zeitraum bereit halten. Im Problemfall helfen die Auszüge, Kontostände nachzuvollziehen und die – auch ohne Kontozugriff zu erbringenden – Zahlungspflichten gegenüber Dritten zu ermitteln.“
Setzen Sie der Bank eine Frist zur Problemlösung und dokumentieren Sie Probleme, entstandene Schäden sowie die für die Klärung aufgebrachte Zeit.
Im Falle eines Falles solle man sofort Kontakt zur Bank aufnehmen. „Setzen Sie der Bank eine Frist zur Problemlösung und dokumentieren Sie Probleme, entstandene Schäden sowie die für die Klärung aufgebrachte Zeit. Dies versetzt Sie zumindest in die Lage, später mögliche Schadensersatzansprüche zu verlangen.“
Und: „Auch wenn die Schuld für die Probleme nicht bei Ihnen liegt: Informieren Sie Ihre anderen Vertragspartner (etwa Vermieter, Stromversorger etc.) und nutzen Sie, wenn möglich, andere Zahlungsmöglichkeiten.“
