BensbergGladbacher wegen häuslicher Gewalt angeklagt – Prozess ohne Geständnis verschoben

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Eine Frau sitzt neben einem gesprungenen Spiegel auf einem Bett und hält ihren Kopf in den Händen.

Eine Frau sitzt neben einem gesprungenen Spiegel auf einem Bett und hält ihren Kopf in den Händen (gestellte Szene).

Ein 32-jähriger Gladbacher soll seine Freundin wiederholt misshandelt und eingesperrt haben. Der Prozess gegen ihn platzt vorläufig.

Wenn die Vorwürfe wahr sind, dann ist eine junge Bergisch Gladbacherin in ihrer Beziehung zu dem 32-Jährigen auf der Anklagebank monatelang durch die Hölle gegangen. Und wenn nicht? Dann erlebt der Angeklagte gerade einen Alptraum.

Es geht um Gewalt, um Schläge, ums Einsperren und ums Drohen in diesem Prozess, der nach gut einer Stunde erst einmal platzt. Jetzt muss das Gericht mangels prozessökonomischen Geständnisses das ganz große Besteck zur Wahrheitsfindung auspacken und Ärzte, einen Tankwart, weitere Zeugen, Fotos sowie eine Zivilprozess-Akte einbeziehen. Das kann etwas dauern, dabei datieren die Vorwürfe noch aus der Zeit v.C., vor Corona.

Ich kann nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe.
Angeklagter vor Gericht

„Das ist eine ganze Menge“, sagt der als Koch arbeitende Schul- und Ausbildungsabbrecher ruhig, nachdem die Staatsanwältin die Anklage verlesen hat. Insgesamt 14 Übergriffe zwischen dem 13. Juni 2019 und dem 25. Februar 2020 werden dem Bensberger vorgeworfen, Schläge, Freiheitsberaubungen, eine Misshandlung mit brennender Zigarette und mehr.

Einen Verstoß gegen ein gerichtliches Annäherungsverbot räume er ein, sagt der Angeklagte nach Verlesung der Anklageschrift, und eine Auseinandersetzung auf einem Tankstellengelände. „Aber ich kann nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe.“

Geständnis für Übergriffe vor Zeugen

Nun gibt es, Zufall oder nicht, für die beiden eingestandenen Taten auch Augenzeugen beziehungsweise sogar eine Videoaufzeichnung. Schwieriger ist es mit den meisten anderen Fällen, die sich überwiegend in der Wohnung, ohne Zeugen, abgespielt haben sollen. In einem Attest erwähnt ein Arzt, der die verletzte Frau behandelt hat, ausdrücklich, die Patientin sei „in Begleitung ihres Freundes“ erschienen und habe angegeben, von einer Leiter gestürzt zu sein.

Aus der Art der Formulierung lasse sich die Skepsis des Arztes ablesen, meint die Vertreterin der Nebenklage, was Verteidiger Ingmar Rosentreter aber umgehend zurückweist und zudem versichert: „Mein Mandat pokert nicht mit dem Gericht.“

Der Angeklagte selbst bekräftigt die Leitersturz-Version. Vor einem Monat wurde er von Amtsrichter Dr. Philipp Stöckle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mit Trunkenheit im Straßenverkehr zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Doch die jetzigen Vorwürfe haben ein ganz anderes Kaliber, weshalb Stöckles Schöffengerichtskollegin Birgit Brandes zuständig ist. Wohl im Herbst gibt es bei ihr einen neuen Termin.

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