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Bewährung für Angeklagten21-Jähriger gesteht sexuellen Missbrauch an Zwölfjährigem

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Symbolbild 

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  • Das Bergisch Gladbacher Jugendschöffengericht hat am Dienstag ein Urteil gegen einen 21-Jährigen gesprochen.
  • Er soll einen zwölf Jahre alten Jungen in einem Spiele-Chat kennengelernt und später in Norddeutschland besucht und missbraucht haben.
  • Der Richter sprach keine konkrete Strafe aus. Das ist seine Begründung.

Bergisch Gladbach – Wie so oft war der Täter als Kind selbst Opfer. Jetzt ist er 21 Jahre alt, es gibt Hoffnung, dass er sich noch fängt. Deshalb hat das Bergisch Gladbacher Jugendschöffengericht am Montag einen 21 Jahre alten Pädokriminellen wegen schweren sexuellen Missbrauchs zwar verurteilt, aber keine konkrete Strafe ausgesprochen.

Eine Strafe kann aber nach Jugendstrafrecht nachträglich verhängt werden, wenn der Täter in der zweijährigen Bewährungszeit rückfällig wird. Dem geständigen Angeklagten, der zum zweiten Mal wegen Missbrauchs verurteilt wurde, wird ein Betreuer zur Seite gestellt, und er muss in Therapie.

Bergisch Gladbach: Angeklagter trifft sich mit Jungen

Täter Peter N. (Name geändert) hatte sich am 19. Januar 2019, drei Monate vor seinem 21. Geburtstag, an einem zwölfjährigen Jungen vergangen. Den hatte er zuvor im Internet in einem Spiele-Chat kennengelernt und sich dann mit ihm via Whatsapp in einem Wald am Wohnort des Jungen in Norddeutschland verabredet. Dort nahm er sexuelle Manipulationen an dem Kind vor.

Das Strafverfahren basierte weitgehend auf dem Geständnis von Peter N. bei der Polizei und auf einer sichergestellten Whatsapp-Unterhaltung zwischen Täter und Opfer. Das Kind wollte nicht gegen N. aussagen. In der kurzen öffentlichen Verhandlung argumentierte Strafverteidiger Dr. Karl-Christoph Bode, dass es um eine schwere Straftat gehe. Peter N. sei dabei, an seinem Verhalten zu arbeiten. Richter Günter Mischke sagte, dass der Angeklagte als Kind selbst Opfer von Missbrauchs geworden sei.

Angeklagter spricht von „dummer Aktion“

Für die Dauer des Berichts eines Jugendgerichtshelfers wurde die Öffentlichkeit auf dessen Anregung hin ausgeschlossen. Es gehe um intime Details aus dem Leben des Angeklagten. Tatsächlich ausgeschlossen wurde dadurch aber nur die Presse; drei Justiz-Praktikanten durften bleiben.

Nach dem Bericht sagte die Staatsanwältin, sie könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine „schädliche Neigungen“ mehr beim Angeklagten feststellen. Der Angeklagte, schmal und blass, sprach von einer „dummen Aktion, die man auch hätte lassen können, wenn man besser überlegt hätte“. Er werde sich künftig von Jungen fernhalten.

Bergisch Gladbach: So begründet der Richter das Urteil

In der Urteilsbegründung sagte auch Richter Mischke, dass um sehr schwerwiegende Straftaten gehe. Auf die sexuellen Manipulationen am Genital des 12-Jährigen stünden sechs Monate bis zehn Jahre Haft, auf den gleichfalls angeklagten sexualisierten Whatsapp-Chat drei Monate bis fünf Jahre.

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Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass dessen Leben nach den eigenen Missbrauchserfahrungen von „Anfang an verkorkst“ gewesen sei, er den Schulabschluss gerade eben geschafft, die Lehre aber nicht beendet habe. Ein Betreuer und eine stationäre Traumatherapie sollen dem 21-Jährigen nun helfen. Dem soll sich eine weitere Therapie anschließen, in der dem Täter klar gemacht werden soll, welches Leid er über seine Opfer bringt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

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