VerkehrAuf der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach gilt jetzt Tempo 30

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An einer Fußgängerampel auf der Altenberger-Dom-Straße ist ein Tempo 30-Verkehrsschild angebracht. Eine Fußgängerin überquert die Straße.

Auf der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen gilt jetzt auch zwischen Fahner Weg und Schlebuscher Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.

Für die Ausdehnung der Tempo-Reduzierung auf der Altenberger-Dom-Straße musste die Stadt Bergisch Gladbach ein weiteres Lärmgutachten einholen. 

Fuß runter vom Gas: Auf einem zweiten Teilstück der Altenberger-Dom-Straße zwischen Fahner Weg und Schlebuscher Straße in Schildgen gilt Tempo 30. Die Politik hat die Geschwindigkeitsreduzierung durchgesetzt und sich damit hinter die Interessen der Anwohner, Geschäftsleute und des Bürgervereins gestellt.

Zigtausende fahren jeden Tag durch Schildgen. Entsprechend hoch sind die Lärm- und Feinstaubemissionen. Ein erster 600 Meter langer Dreißiger-Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen Kempener Straße und Fahner Weg ist bereits im Frühjahr 2023 angeordnet worden. Als Entscheidungsgrundlage diente ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten auf der Basis des Lärmschutzaktionsplans.

Pegel überschreiten die festgelegten Grenzwerte der Lärmbelästigung

Die jetzt mit Tempo 30 ausgewiesene Strecke bis zur Schlebuscher Straße war jedoch nicht Bestandteil des Lärmschutzaktionsplans. Um Daten zu ermitteln, musste erst ein schalltechnisches Gutachten eingeholt werden. „Die hier festgestellten Pegel überschritten sowohl tagsüber als auch nachts die festgelegten Grenzwerte oder lagen nur marginal darunter“, berichtet Stadtsprecher Patrick Ortmanns.

Damit hatte die Stadtverwaltung die Handhabe, auch auf diesem Abschnitt die Höchstgeschwindigkeit vor 30 Kilometern pro Stunde auszuschildern. Beigeordneter Harald Flügge und Fachbereichsleiter Dirk Cürten begrüßen die Reduzierung der Geschwindigkeit, um den Umgebungslärm für die Anwohner zu reduzieren. Beide weisen aber daraufhin, der Ausdehnung von Tempo 30 an weiteren Stellen im Stadtgebiet seien „immer noch zu enge und starre rechtliche Grenzen gesetzt“.

Stadt Bergisch Gladbach setzt sich für gesetzliche Änderung ein

Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung verlange für derartige Limits   besondere Gefahrenlagen, die auf spezielle örtliche Verhältnisse zurückzuführen sein müssten und bedürften einzelfallbezogenen Rechtfertigungen. Wie berichtet, setzt sich Bergisch Gladbach für eine entsprechende gesetzliche Änderung ein als Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“: „Wir unterstützen die Initiative für nachhaltigen, stadtverträglichen Verkehr“, betont Flügge.

Bundesregierung und Bundestag hatten zuletzt eine erste Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht. Doch der Bundesrat hat die geplanten Änderungen am 24. November zunächst gestoppt.

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