Klinik-ParkplatzKleine Buße statt großer Geldstrafe nach Fahrerflucht in Bensberg

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Das Amtsgericht in Bensberg.

Bergisch Gladbach – Nach einem Rangierunfall auf einem Parkplatz hat eine 55-jährige Physiotherapeutin ihren Sohn gebeten, den Unfallgegner zu informieren, weil sie schnell zu ihrer alten Mutter wollte. Der Filius wartete nicht lange genug, jetzt stand die Frau wegen Unfallflucht vor Gericht.

Sie habe gar keinen „Kopf“ dafür gehabt, versuchte die 55-jährige Angeklagte aus dem Rhein-Sieg-Kreis vor dem Bensberger Amtsgericht zu erklären, wie es zu der ihr vorgeworfenen „Unfallflucht“ am 8. Juni 2021 auf dem Parkplatz des Vinzenz-Pallotti-Hospitals gekommen sei. Ihren Kopf hatte sie an dem Tag bei ihrer alten Mutter, die schwer gestürzt war und zu der sie schnell hineilen wollte.

Fahrerin bittet Sohn zu warten

Allerdings war bei dem Rangierfehler am Nachmittag des 8. Juni 2021 gegen 15.30 Uhr auf dem VPH-Parkplatz ein Sachschaden in Höhe von 1900 Euro an dem von ihr beschädigten BMW entstanden. Susanne D. (Name geändert) bat ihren Sohn, von dem sie sich das Auto ausgeliehen hatte und der selbst im VPH arbeitete, an ihrer Stelle zu warten und den anderen Autobesitzer über das Malheur zu informieren. „Es tut mir total leid“, sagte sie im Prozess.

Die Bitte erfüllte der Sohn auch, jedenfalls Teil 1. Irgendwann hatte er seines Erachtens aber genug gewartet und klemmte einen Zettel hinter die Windschutzscheibe des BMWs. Darauf standen sein Name und seine Telefonnummer als Halter des Fahrzeuges, nicht der Name seiner Mutter als Fahrerin.

Unfallfahrerin meldet sich bei der Polizei

Die BMW-Fahrerin erstattete, statt sich zu melden, Strafanzeige, was Susanne D. jetzt vor Gericht brachte – und das, obwohl sie nach dem Besuch bei ihrer Mutter sogar noch in Siegburg zur Polizei gegangen war und den Vorfall geschildert hatte.

Damit stand die bis dahin unbescholtene Frau vor Gericht. Die Physiotherapeutin war nie zuvor in ihrem Leben strafrechtlich aufgefallen und ihre Haftpflichtversicherung hatte schon am 1. Juli, also gut drei Wochen nach dem Unfall, den Schaden beglichen.

Anklage und Eröffnungsbeschluss

Welcher Teufel die BMW-Fahrerin geritten hatte, überhaupt Anzeige zu erstatten, kam im Strafprozess leider nicht zur Sprache, und als Zeugin geladen war die Frau auch nicht – zum Unfallhergang konnte sie ja nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft erhob am 26. Januar 2022 Anklage und das Amtsgericht eröffnete mit Beschluss vom 29. August das Hauptverfahren.

Unter den besonderen Umständen des Falls war im Prozess dann aber sowohl für die Richterin als auch für die Staatsanwältin klar, dass es hier, so Richterin Daldrup, „kein Urteil und keine Strafe“ brauchte.

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Stattdessen gab es eine kleine Geldauflage für die selbstständige Therapeutin und „Vollzeitpflegerin meiner Mutter“. Susanne D. zahlt 300 Euro an den Förderverein für krebskranke Kinder in Köln, anschließend wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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