Nach Einbruch in OverathAusreden des Angeklagten fruchteten nicht

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Das Amtsgericht in Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach/Overath – Der IQ von Straftätern liegt nicht zwingend über dem der Durchschnittsbevölkerung. Zwar brauchen Wirtschaftskriminelle Grips statt Muskeln, um erfolgreich zu sein, aber bei Dieben sind eher ein zupackendes Wesen und Diskretion gefragt als Intelligenz. Wohnungseinbrecher dagegen sollten nicht nur geschickt, sondern auch schlau sein: Dann nämlich, wenn sie sich mal rausreden müssen. Das hat ein 34-jähriger Overather lernen müssen, der in der Nacht zum 2. Januar 2020 in ein Wohnhaus in Bensberg eingestiegen war und jetzt vom Schöffengericht verurteilt worden ist.

An jenem Abend vor fast zwei Jahren saßen die Eheleute Schmitz (Namen geändert) im Wohnzimmer ihrer Mietwohnung und hatten das Badezimmerfenster zum Lüften geöffnet, als sie ein komisches Geräusch hörten. Claudia Schmitz (30) dachte an eine Katze, ging ans Fenster, sah erst keine Katze, dann aber stattdessen einen Mann durch den dunklen Garten huschen.

Sie lief hinterher, verlor ihn kurz aus den Augen, sah dann, wie der Mann mit dunkler Jacke, heller Mütze und Rucksack auf ein für ihn zu kleines Mountainbike mit nach oben gebogenen Hörnern am Lenkrad stieg und wegfuhr.

Mutmaßlicher Täter kam Polizisten auf Fahrrad entgegen

Eine Fahndung blieb zunächst erfolglos. Bis später in der Nacht zwei bereits zuvor zur Fahndung eingesetzte Overather Streifenpolizisten erneut in Richtung Bensberg fuhren und ihnen auf der Landstraße ein Mann mit dunkler Jacke, heller Mütze und Rucksack auf einem zu kleinen Mountainbike mit nach oben gebogenen Hörnern am Lenkrad entgegenkam – und schnell abbog, als er sie sah.

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Die Beamten folgten ihm, fanden zwar zunächst nur Fahrrad und Rucksack, einige Zeit darauf in einigen hundert Metern Entfernung aber auch den Mann. Ibrahim el-Denali (34) bestritt rundweg, irgend etwas Kriminelles unternommen zu haben. Allerdings steckten in dem herrenlos gewordenen Rucksack ein bei Schmitzens aus dem Badezimmer gestohlener elektrischer Rasierer und zwei ebenfalls dort entwendete Parfums von Boss und 4711. Und in Denalis Jacke fand sich der Aufsatz für den Rasierer.

Angeklagter streitet die Tat ab

Der Angeklagte blieb gleichwohl auch vor Gericht dabei: Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Und er klagte über die Polizei, die ihn mitgenommen und eingesperrt habe: „Es geht nicht, einen jungen Mann so zu behandeln.“ Was denn der Rasiereraufsatz in seiner Jacke gemacht habe, fragte ihn die Richterin geduldig. „Ich hatte mehrere Jacken an und habe vorher nicht hineingeschaut, was da drin war.“

Zudem gab der Angeklagte bei Polizei und Gericht insgesamt drei verschiedene Erklärungen ab, warum er nachts um 3.30 Uhr auf der Landstraße zwischen Untereschbach und Bensberg unterwegs gewesen war. Einmal sagte er, er sei spazieren gegangen, weil er Stress mit seinem Vater hatte; einmal scherzte er jovial: „Da fährt man einmal nachts Fahrrad, und dann passiert so etwas“; und schließlich sagte er, er sei joggen gewesen. Wieso sein Handy genau zur rechten Zeit in der zum Tatort passenden Funkzelle in Bensberg eingeloggt gewesen war, wurde er schon gar nicht mehr gefragt.

Trotz oder wegen seiner nicht überragenden Schlauheit fand der bislang nur wegen kleinerer Delikte aufgefallene junge Mann gnädige Richter. Wohnungseinbruch gilt als Verbrechen, die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr. Richterin Birgit Brandes: „Das hier wäre klar ein minder schwerer Fall, wenn es ihn gäbe.“

Den minder schweren Fall gibt es aber laut Gesetz nicht. Stattdessen gab es am Ende 14 Monate Haft auf Bewährung – und den dringenden Appell der Richterin, der Angeklagte solle mal endlich Ordnung in sein Leben bringen.

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