Gladbacher PapierfabrikEx-Vorstände einigen sich mit Zanders über Betriebsrente

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Papierfabrik Zanders

Bergisch Gladbach – Die Kürzung der Zanders-Betriebsrente für einfache Angestellte und Arbeiter wurde im April vor dem Kölner Arbeitsgericht mit teilweise drastischen Worten des Richters für unrechtmäßig erklärt. Die ehemaligen Zanders-Vorstände, die teilweise mehr als 15 000 Euro monatliche Werksrente erhalten, einigten sich nach Informationen dieser Zeitung außergerichtlich.

Die gegen die Kürzung ihrer Rente klagenden Vorstände waren direkt beim Kölner Landesgericht gelandet. Angesichts des Prozessverlaufs vor dem Arbeitsgericht war klar, dass auch bei den ehemaligen Vorständen die von der Zanders-Geschäftsführung ausgesprochenen Kürzungen nicht zu halten sind. Einer dieser klagenden Ex-Vorstände war Wolfgang Zanders aus der Gründerfamilie der Papierfabrik. Nach Informationen dieser Zeitung kommt der Vergleich zwischen den Ex-Zanders-Vorständen und Zanders einer Rücknahme der Kürzung gleich.

Am 24. Dezember 2015 waren rund 2400 Zanders-Pensionäre über eine 15-prozentige Kürzung ihrer Betriebsrente informiert worden. Begründet wurde diese Kürzung mit dem Beitrag der Pensionäre zur Sanierung des Werkes, der 600 000 Euro bringen sollte. Die aktive Belegschaft hatte es härter getroffen. Sie verzichteten auf 20 Prozent ihres Gehalts. Der Geschäftsführer bei Zanders, Lennart Schley, hatte es als „krank“ bezeichnet, dass 500 aktive Zandrianer die Rente von 2400 Pensionären erwirtschaften müssten.

Rücklagen für diese Zahlungen gibt es nicht, sie müssen aus dem laufenden Betrieb bezahlt werden. Schley wollte am Freitag die außergerichtlichen Einigungen nicht kommentieren: „Zum ganzen Thema Werksrente möchte ich keine Stellung beziehen.“ Das klingt nach einem dicken Schlussstrich – doch den gibt es nicht.

Zanders hat zwar die Kürzungen bei den klagenden Pensionären zurückgenommen und zurückgehaltenes Geld ausgezahlt – nicht aber bei denen, die nicht geklagt hatten. Am Kölner Arbeitsgericht laufen deshalb weiter Klagen ein. Denn wer nicht klagt, der muss sich mit der Kürzung der Pension abfinden. Wer klagt, hat die nahezu hundertprozentige Chance auf die Rücknahme.

Juristisch nicht ausgestanden

Gleichwohl ist das Thema Pensionskürzungen bei Zanders auch juristisch nicht abgeschlossen. Einen Fall hat sich das Unternehmen herausgepickt, um die Grundlage des Urteils am Arbeitsgericht zu kippen. So hatte sich Geschäftsführer Schley nie damit abgefunden, dass nach deutscher Rechtsprechung ein Unternehmen durch die Betriebsrente in die Insolvenz getrieben werden kann. Er argumentiert, dass bei einer Fabrik mit 500 Mitarbeitern keine Sanierung gelingen könne, wenn noch Pensionsansprüche aus einer Zeit zu bedienen sind, da über 3000 Menschen im Werk arbeiteten.

Schley misst diesem Sachverhalt grundsätzliche Bedeutung bei. Tatsächlich ächzen viele einst große und mitarbeiterstarke Betriebe unter den Betriebsrenten. Bei einer Insolvenz sind die Pensionäre übrigens durch einen Sicherungsfonds geschützt.

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