Konflikt um NeugestaltungAnwohner der Laurentiusstraße in Bergisch Gladbach könnten zur Kasse gebeten werden

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Links auf dem Foto sind Radfahrer auf dem Radstreifen unterwegs. Auf dem Parkstreifen rechts im Bild parken Autos. Auf der Fahrbahn in der Mitte fahren Autos.

Um die Gestaltung der Laurentiusstraße in Bergisch Gladbach wird seit zwei Jahren gestritten.

Hauseigentümer kündigt rechtliche Schritte an, um zu verhindern, dass Anlieger der Laurentiusstraße 80.000 Euro an KAG-Beiträgen zahlen müssen.

Der Konflikt um die Laurentiusstraße schwelt weiterhin. Anlieger Felix Nagelschmidt befürchtet, dass bei der Neugestaltung der Straße die Hausbesitzer zur Kasse gebeten werden könnten: „Es besteht das realistische Risiko, dass 800.000 Euro an den Anliegern hängen bleiben.“ Der Immobilienmakler kündigt an, die Baumaßnahme mit anwaltlicher Hilfe juristisch zu Fall bringen. Es kehrt also nach zwei Jahren Zank und Zwist doch kein Frieden ein.

Die Entrüstung Nagelschmidts entzündet sich daran, dass die Stadt keine verbindliche Zusage machen kann, dass die Anlieger von den Abgaben zum Straßenausbau befreit werden. „Wird im schlechtesten Fall keine Förderung seitens des Landes gewährt, würde dies bei zirka 100 Hausnummern zu einer durchschnittlichen Belastung pro Hauseigentümer von etwa 8000 Euro führen.“

Laut Stadt besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung

Die Stadtverwaltung habe „bewusst verschwiegen“, dass sie in ihre Finanzierung des Umbaus der Laurentiusstraße die KAG-Beiträge in Höhe von insgesamt rund 800.000 Euro einbeziehe, kritisiert Nagelschmidt. Seiner Meinung nach, gehe die Stadt bewusst das Risiko ein, keine KAG-Förderung zu erhalten: „Das ist eine Riesensauerei.“

Der computeranimierte Entwurf zeigt breite Fußgängerwege mit Fahrradbügeln, Sitzgelegenheiten und Bäumen. Auf einer Fahrradspur sind zwei Radfahrer unterwegs.

Die Entwurfsplanung für die Laurentiusstraße sieht mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger vor.

Grundlage des Protests Nagelschmidts ist die Auskunft, die er von der Stadtverwaltung auf seine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hat. Die Antworten liegen der Redaktion vor. Der zuständige Fachbereichsleiter Marc Höhmann stellt fest: „Die Stadt ist zur Beitragserhebung rechtlich verpflichtet.“ Sollte keine Förderung durch das Land erfolgen, müsste die Stadt die KAG-Beiträge daher von den Anliegern erheben.

Höhmann weist außerdem daraufhin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung bestehe. Die Förderung der KAG-Beiträge zu 100 Prozent sei zudem nach der derzeitigen Rechtslage befristet bis zum 31. Dezember 2026. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme könnten laut Höhmann die Beiträge berechnet und die Förderung durch die Stadt beantragt werden.

FWG weist auf Gesetzesentwurf hin

Die Freie Wählergemeinschaft hingegen weist in einer Pressemitteilung auf einen Gesetzesentwurf der Landesregierung hin, der ab dem 1. April 2024 die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Anlieger endgültig vorsieht. „Wir begrüßen das sehr. Positiv betroffen dürfte die Laurentiusstraße sein“, sagt Rainer Röhr, stellvertretender Vorsitzender der FWG. Er gehe davon aus, dass das Gesetz durchgehe.

Mit einer Belastung der Anwohner sei nicht mehr zu rechnen. Die auf die Stadt zukommenden Kosten würden durch das Land ersetzt. Näheres regele eine Rechtsverordnung, die noch erarbeitet werde, berichtet Röhr. Durch die Übernahme der KAB-Beträge durch das Land werde nach Angaben der Verwaltung eine Vollsanierung günstiger als eine einfache Straßensanierung, erläutert Röhr.

Neugestaltung kostet insgesamt etwas über eine Million Euro

Etwas über eine Million Euro insgesamt soll der Umbau der Laurentiusstraße zu einer fuß- und radfahrerfreundlichen Straße - man könnte sagen zu einer „Fahrradstraße light“ – kosten. Radler und Fußgänger sollen aber zusätzlichen Platz erhalten. Wie bisher bleibt die Laurentiusstraße beidseitig für Radfahrer und Fußgänger geöffnet. Die Einbahnstraße soll auch weiterhin von allen Kraftfahrzeugen genutzt werden können, so sieht es der mehrheitliche Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen vor. Die 600 Meter lange Straße gilt als wichtige Verbindung zwischen Stadtzentrum und Odenthaler Straße.

Bei einer umfassenden Sanierung sollen unter anderem die Gehwege verbreitert, neue Querungsstellen barrierefrei gestaltet und die Fahrbahn erneuert werden. Vorgesehen ist auch eine Begradigung der Straße. Drei Lieferzonen werden eingerichtet. Im oberen Straßenabschnitt entfallen elf Parkplätze, zehn bleiben bestehen.

Fördersatz beträgt maximal 80 Prozent

Die Finanzierung wird, wie Höhmann in seinem Antwortschreiben an Nagelschmidt erläutert, mithilfe der Förderung gemäß der Förderrichtlinie Nahmobilität des Ministeriums für Verkehr und NRW angestrebt. Der maximale Fördersatz betrage 80 Prozent. Eine Prognose, wie sicher die Förderung ist, kann Höhmann nicht abgeben. Auch seien beim Land vorab keine Erkundigungen über das noch vorhandene Fördervolumen eingeholt worden.

Dem Immobilienmakler Felix Nagelschmidt lässt das alles keine Ruhe. Er kündigt an: „Ich werde nach meinem Urlaub eine Bürgerversammlung organisieren.“ Mit dem Ziel, das Bauprojekt zu verhindern. Als Vorbild gelte ihm die erfolgreiche Klage eines Geschäftsmannes an der Deutzer Freiheit. Die Stadt Köln musste die Straße Ende August wieder für den Autoverkehr freigeben.


Ein umkämpftes Stück Straße

Seit zwei Jahren wird über die Laurentiusstraße diskutiert. Im Jahr 2022 hat die Stadt Bergisch Gladbach 7107 Euro ausgegeben für Kampagnen und Veranstaltungen, um über die umstrittene Umwandlung als Fahrradstraße zu informieren. Bereits im Jahr 2021 gab es Markierungsarbeiten, 5300 Euro teuer. Ein externes Gutachten schlug mit 8000 Euro zu Buche.

Zuvor hatten sich schon Rechtsexperten der Stadt mit dem Thema auseinandergesetzt. Diese erste Expertise kam zu dem Ergebnis, die Laurentiusstraße eigne sich nicht für eine Fahrradstraße, unter anderem deshalb, weil zu wenig Radfahrer unterwegs seien. Im Februar 2023 scheiterte dann der mit aufwendigen Markierungen und Beschilderungen begleitete Verkehrsversuch, das 300 Meter lange Stück Straße als Fahrradstraße zu etablieren. Die Straße wurde wieder für den Durchgangsverkehr freigegeben. (ub)

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