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Bergisch GladbachPolizei stellt viele Verstöße bei E-Scootern fest

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Ein Mensch steht auf einem E-Scooter, der auf einer nassen Straße fährt

Die Polizei will die Sonderkontrollen auf das gesamte Kreisgebiet ausweiten. 

Bei Verkehrskontrollen schrieben die Beamten eine Reihe von Anzeigen.

Der Verkehrsdienst der Polizei hat am Mittwochmorgen gezielt E-Scooter und ihre Fahrerinnen und Fahrer kontrolliert. Die Kontrollen wurden schwerpunktmäßig im Stadtteil Heidkamp im Bereich der Straßen Ahornweg/ Sieglindenweg durchgeführt.

Gegen 7.40 Uhr fiel dabei direkt eine 15-jährige Bergisch Gladbacherin auf einem E-Scooter mit einem ungültigen grünen Versicherungskennzeichen auf, die daraufhin von der Polizei angehalten wurde. Sie gab an, dass ein neues Versicherungskennzeichen bereits bestellt sei. Außerdem erklärte sie weiter, sie habe nicht gewusst, dass sie mit dem derzeitigen nicht mehr fahren durfte, berichtet die Polizei. Gegen die Fahrerin wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Zudem wurde der Jugendlichen die Weiterfahrt untersagt. Auch gegen den Erziehungsberechtigten, der die Fahrt zugelassen hatte, wurde gesondert Anzeige erstattet.

Das Fahrzeug war nicht versichert und es bestand Verdacht der Urkundenfälschung

Schon gegen 7.45 Uhr wurden die Beamten ein weiteres Mal fündig. Sie stoppten einen E-Scooter-Fahrer, der „mit seinen zwölf Jahren zu jung war, um ein solches Elektrokleinstfahrzeug überhaupt führen zu dürfen“, erklärt die Polizei. Hierfür liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Mehr noch: An seinem E-Scooter befand sich zudem kein Versicherungskennzeichen, so dass auch hier der Verdacht bestand, dass er nicht versichert ist. Gegen die Mutter des Kindes als Eigentümerin des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige geschrieben, die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt.

Wenig später um 7.50 Uhr wurde ein weiterer E-Scooter angehalten. In diesem Fall hatte der Fahrer, ein 15-jähriger Bergisch Gladbacher, zwar ein Versicherungskennzeichen auf dem Fahrzeug. Bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass dieses zu einem anderen E-Scooter desselben Eigentümers gehörte. Auch in diesem Fall nahm die Polizei eine Strafanzeige auf. Hierbei ging es um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Außerdem besteht der Verdacht der Urkundenfälschung. Die Fahrt auf dem E-Scooter endete an diesem Tag auch für den Bergisch Gladbacher mit der Verkehrskontrolle. Gegen den Fahrzeugeigentümer werde zudem gesondert ermittelt.

Bei Fahrern von E-Scootern herrscht scheinbar häufig Unwissenheit

Die Sonderkontrollen hätten deutlich gezeigt, dass bei Fahrern und Fahrerinnen von E-Scootern sowie – nicht nur im Fall von Minderjährigen – auch bei deren Eltern scheinbar häufig Unwissenheit herrsche, erklärte die Polizei. So könnten sich auch Minderjährige bei der Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen schnell strafbar machen.

Wie die Polizei weiter ankündigte, plant der Verkehrsdienst weitere Sonderkontrollen. Diese Kontrollen sollen künftig im gesamten Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises durchgeführt werden.