Bensberger AmtsgerichtGladbacher Bauarbeiter beklaut Kölner Dealer am Rheinufer

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Symbolbild

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Bergisch Gladbach – Es klang ein bisschen wie eine müde Ausrede, die sich der 43-jährige Bauarbeiter da zurecht gelegt hatte: Die 24 Gramm Marihuana, die die Polizei in dem von ihm gesteuerten Auto gefunden hatte, gehörten ihm eigentlich gar nicht, sondern er habe sie vorher am Kölner Rheinufer einem Dealer aus dessen Depot geklaut.

Da Miroslav P. (Name geändert) aber trotz aktuell sehr prekärer Lebensverhältnisse bis dato straffrei durchs Leben gegangen war und ihm auch bei dem angeklagten Drogenbesitz nichts anderes zu beweisen war, kam der sehr seriös und gepflegt auftretende Mann jetzt im Prozess mit einem blauen Auge davon. Das Bensberger Amtsgericht verurteilte ihn zu 600 Euro Geldstrafe, die er in Raten abstottern darf.

Gras am Rheinufer zwischen Deutz und Mülheim geklaut

Am 16. November, in der zweiten Corona-Welle, war Miroslav P. mit dem Auto, das ihm sein Bruder geliehen hatte, auf einem Parkplatz im Gladbacher Ortsteil Gronau in eine Polizeikontrolle geraten. Eine Gruppe von Leuten sei da versammelt gewesen, die Polizei sei gekommen und habe auch ihn kontrolliert, der sich eigentlich nur mit einem Kumpel treffen wollte, um einen Joint zu rauchen.

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Das verbotene Kraut, das die Beamten fanden, habe er vorher am Kölner Rheinufer zwischen Deutz und Mülheim stibitzt. Er habe dort als Wohnungsloser seiner Nächte verbracht. Irgendwann sei ihm dort aufgefallen, dass ein Dealer häufiger im Gebüsch verschwand und wieder herauskam. Als die Gelegenheit günstig war, habe er zugegriffen. Als ihn die Polizei kontrollierte, fand sie auch Bargeld – aber kein Dealgeld, sondern Geld, das ihm sein Bruder geliehen habe.

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„Das klingt ja alles sehr betäubungsmittelerfahren, aber Sie haben keine Vorstrafen“, bescheinigte die Richterin dem jetzt bei seinem Bruder in Köln-Porz untergekommenen Mann, der aktuell von 800 Euro im Monat leben und darüber hinausgehende Einkünfte als Unterhalt für seinen halbwüchsigen Sohn abliefern muss. Mit dem Urteil entsprach die Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft. Und sie mahnte Miroslav P.: „Lassen Sie die Finger von den Drogen. Ihr Sohn will keinen Papa, der Betäubungsmittel nimmt und im Gefängnis landet.“

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